Gesetzliche Sterbehilfe
Belgien ermöglicht drei Kindern den Tod

09.08.2018 | Stand 03.08.2023, 1:18 Uhr
−Foto: n/a

In Belgien wurde 2014 die gesetzliche Sterbehilfe auch auf Minderjährige ausgeweitet. Seither wurden drei unheilbar kranken Kindern der Tod ermöglicht.

BELGIEN Seit 2002 ist in Belgien ein Sterbehilfe-Gesetz in Kraft getreten, das Ärzten erlaubt, Patienten, die unheilbar krank sind, den Tod zu ermöglichen, um ihnen unerträgliches Leid und Schmerzen zu ersparen.

Das Gesetz wurde 2014 auch auf Minderjährige ausgeweitet, weshalb Belgien als besonders liberal gilt. Voraussetzung: Der Patient muss auch hier wieder unheilbar krank sein und unter starken Schmerzen leiden, die kein Medikament lindern kann. Ein Psychologe muss bezeugen, dass er urteilsfähig und in der Lage ist, die Entscheidung zum Sterben zu fassen. Auch die Eltern müssen zustimmen.

Bis dato wurden laut der Bild drei Kindern der Wunsch zum Sterben ermöglicht: Das eine Kind litt unter der unheilbaren Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose. Ein weiteres hatte bösartige Tumore im Kopf, das dritte die Duchenne-Muskeldystrophie, eine bestimmte Art des Muskelschwunds.

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern verboten. In der EU erlauben nur die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die Tötung auf Verlangen. Die passive Sterbehilfe, der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist in zahlreichen Ländern erlaubt beziehungsweise wird geduldet – auch in Deutschland.

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