1.000 Euro im Jahr
Bayerisches Landespflegegeld wurde beschlossen

02.08.2018 | Stand 03.08.2023, 1:28 Uhr
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Das Bayerische Landespflegegeld ( BayLPflGG) wurde letzte Woche im Nachtragshaushaltsgesetz im Bayerischen Landtag beschlossen. Beantragen kann es jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad Pflegegrad 2 und höher, so die Behindertenbeauftragte des Landkreises Claudia Hausberger.

MÜHLDORF Man muss jedoch seinen Hauptwohnsitz bei der Antragsstellung in Bayern haben, so die Beauftragte weiter.  Es wird unabhängig davon gezahlt, ob der Pflegebedürftige im Heim oder zuhause lebt.  Das bayerische Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro im Jahr und gilt als nichtsteuerpflichtige Einnahme.

Antragsformulare gibt es bei den Finanzämtern, Landratsämtern, oder dem Zentrum Bayern Familie und Soziales. Mehr Infos und den Antrag zum download bekommt man auch unter:www.landespflegegeld.bayern.de

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