Anonymes Schreiben an die Gewerbeaufsicht
Bayerische Rotes Kreuz reagiert auf die Vorwürfe

08.07.2017 | Stand 02.08.2023, 14:09 Uhr
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Zig Überstunden, Druck von Vorgesetzten und schwere Fehler durch Übermüdung: Zu den Vorwürfen, die in einem anonymen Schreiben von Rettungsdienstmitarbeitern des Kreisverbands Landshut ans Gewerbeaufsichtsamt erhoben wurden, hat das Bayerische Rote Kreuz gegenüber dem Wochenblatt Stellung bezogen.

LANDSHUT Lesen sie hier die komplette Stellungnahme des BRK. Den Artikel, in dem die Vorwürfe der Sanitäter dargestellt werden, finden sie in der aktuellen Print-Ausgabe des Wochenblatts oder in unserem ePaper

Stellungnahme des BRK zum Schreiben vom 24.11.2014 an das Gewerbeaufsichtsamt in Landshut:

Das Schreiben erreichte den BRK-Kreisverband Landshut am 04.12.2014 gegen 11:00 Uhr.

Am 05.12.2014 gegen 09:00 Uhr nahm das Gewerbeaufsichtsamt mit uns Kontakt auf. Die angeforderten Unterlagen haben wir umgehend zur Verfügung gestellt. Wir werden die Behörden nach besten Kräften bei ihrer Arbeit unterstützen.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass uns die seinerzeit zu erwartenden Probleme im Rettungsdienst, verbunden mit der Umsetzung der neuen Struktur zum 01.02.14, frühzeitig klar waren. Aus diesem Grunde haben wir rechtzeitig bei den entsprechenden Rettungsdienststellen unsere Bedenken geäußert und unablässlich jede Gelegenheit genutzt, um auf die untragbare Situation hinzuweisen. Unsere Ansprechpartner waren u.a. der ZRF-Vorsitz, Dr. Ebersberger (Innenministerium), Landrat Dreier, Leitende Ärzte Rettungsdienst (ÄLRDs), Geschäftsführung des Zweckverbandes interne Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit als möglich zu entschärfen.

Wir, die Kreisgeschäftsführung und Leitung Rettungsdienst, möchten uns bei dieser Gelegenheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leitungskräften im Rettungsdienst bedanken und unsere Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Leistung in dieser schwierigen Zeit aussprechen. Wir haben Verständnis für die Reaktion (anonymes Schreiben) einzelner Mitarbeiter, bedauern jedoch sehr, die gewählte Anonymität. Zudem bleibt offen, ob dieses Schreiben repräsentativ ist. Am 13.11.14 -also noch vor dem Datum des Schreibens- fand die turnusmäßige Personalversammlung statt. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass die Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter diese Versammlung aktiv für ihre Anliegen nutzen. Am 13.11. waren jedoch nur zwei Mitarbeiter des Rettungsdienstes anwesend. Themen zu Inhalten dieses Schreibens wurden seitens des Rettungsdienstes nicht vorgetragen.

Nach einer kurzen Darlegung der Gesamtsituation im Rettungsdienst werden wir auf die einzelnen angesprochenen Punkte eingehen.

Allgemeine Rettungsdienstsituation in BRK Landshut:

(betrifft Seite 1 des anonymen Schreibens)

Es ist unumgänglich, zu Beginn unserer Stellungnahme auf die besondere Situation im Rettungsdienstbereich Landshut einzugehen. Ferner ist für das Verständnis wichtig, dass bereits seitens der Kreisgeschäftsführung und Leitung Rettungsdienst in Landshut eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen wurden.

Für den BRK-Kreisverband Landshut hat sich aus dem TRUST II-Gutachten (aus 2012) eine besonders schwierige Situation ergeben, die im Zweckverbandsgebiet (LA, KEH, DGF) so ist. Zum einen wurde die ursprüngliche Rettungswache Landshut, Prof.-Buchener-Straße, aufgeteilt in - den Stellplatz Altdorf - die Rettungswache Achdorf und - eine entsprechend kapazitätsreduzierte Wache an der Prof.-Buchner Straße. Zum anderen wurde zeitgleich eine Reduzierung der Vorhaltezeit im Krankentransport von insgesamt 91 Wochenstunden vorgenommen. Davon entfielen auf das BRK 76 Wochenstunden. Das entspricht ca. zwei Fahrzeugen.einmalig

Die Aufspaltung der Wache sowie massive Reduzierung der KTW-Stunden brachte im Kern folgende Probleme mit sich: Kapazitätsengpässe bei den Fahrzeugen und damit Personal. Darüber hinaus erfolgte mehrfach bereits die nächste Alarmierung zu einem Zeitpunkt, da der vorherige Einsatz noch nicht annähernd abgeschlossen war (In der Fachsprache: Alarmierung in Status 8). Außerdem: Erhebliche Personalmehrstunden (u.a. aufgrund Nettoverfügbarkeit), Anstieg der Krankheitsquoten (Wir können nicht mit Gewissheit sagen, dass die Krankheitsfälle aufgrund der deutlich schwierigeren Situation angestiegen sind, jedoch fallen beide Punkte zeitlich eng zusammen), Ablauforganisatorische Probleme durch die Zersplitterung der Wachen und die kritische Unterbringung in Achdorf (Besichtigung jederzeit möglich).

Zur Klarstellung:

Die Festlegung der Rettungsdienststruktur obliegt nicht dem BRK. Verantwortlich für diesen Bereich sind die zuständigen Rettungsdienstbehörden.

Vom Innenministerium und den Kostenträgern (Krankenkassen) wird in regelmäßigen Abständen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten (end nd rukturanalyse, kurz TRUST), wurde zuletzt 2012 durch das Institut für Notfallmedizin in München (INM) erstellt.TruSt

In TRUST II wurden für die Bewertung Einsatzzahlen für den Rettungsdienstbereich Landshut aus dem Zeitraum von 01.03.2011 – 29.02.2012 zugrunde gelegt. Die Umsetzung von TRUST II erfolgte zum 01.02.2014. Festzuhalten ist also, dass das Gutachten sich auf retrospektive Daten bezieht und die aktuellen Entwicklungen negiert hat. Bereits vor der Umsetzung des Gutachtens wurden durch die Durchführenden des Rettungsdienstes größere Bedenken geäußert. Zumal bereits den Beteiligten zum Umsetzungszeitpunkt bekannt war, dass eine Reduzierung der Krankentransportstunden nicht mit der realen Entwicklung einherging. .Tatsächlich haben sich schon frühzeitig stetig steigende Einsatzzahlen erkennen lassen

Das BRK hat bereits in einer , vertreten durch unseren Vorsitzenden OB Rampf, die Problematik aufgezeigt, die sich durch die Zergliederung der Wache sowie Reduzierung der Krankentransportstunden ergeben hat. Vor diesem Hintergrund wurde in gleicher Zweckverbandssitzung beschlossen, dass der RD-Bereich Landshut bei der nächsten Begutachtung (TRUST III) durch die Kostenträger zeitlich vorgezogen wird. Im 1. Quartal 2015 ist, lt. ZRF, mit Ergebnissen zu rechnen.Zweckverbandssitzung am 15.07.14

Darüber hinaus haben wir die schwierige Situation, auch in einer , ebenfalls durch unseren Vorsitzenden OB Rampf; angesprochen. Insbesondere die Punkte KTW-Reduzierung (siehe oben) und nicht erfasste Zeiten bei der Auslastung standen im Vordergrund.Diskussionsrunde mit Dr. Ebersberger vom Innenministerium (15.10.14)

Nicht erfasste Zeiten bei der Auslastung sind u.a. Rückfahrten z.B. aus Regensburg, München etc., die nicht auf die Auslastung angerechnet werden. Diese Zeiten fallen jedoch tatsächlich an und sind nicht zu vermeiden. Wie aus dem vorangegangenen Ausführungen zu erkennen ist, sind Teile des anonymen Schreibens (Seite 1 bzw. 2) inhaltlich richtig.

Fachkräftemangel, unterlassene Hilfeleistung, Ampelkonten: (zu Seite 1des anonymen Schreibens)

Es ist belegbar, dass in den zurückliegenden Monaten kein Fachkräftemangel bestanden hat. Vielmehr wurden zusätzlich Mitarbeiter der Qualifikation Rettungsassistent („Fachkraft“) und Rettungssanitäter („Hilfskraft“) eingestellt. Zur Entschärfung der Situation im RD und zum Abbau von Überstunden wurden in der Spitze bis zu fünf zusätzliche (über Plan) Kräfte (belegbar!!!) eingestellt. Zudem ist anzumerken, dass seit langer Zeit Fachkräfte (Rettungsassistenten) eine Rettungssanitäter-Stelle belegen und darauf warten, dass eine Fachkraftstelle frei wird.

Die angesprochenen Überstunden basieren im genannten Zeitraum einerseits auf hohen Krankheitsraten in den Wachen, anderseits auf gestiegenen Einsatzzahlen. Es ist nachweisbar, dass durch den Überhang an Kräften, bereits umfangreich Überstunden abgebaut werden konnten. mancher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir uns auch zur Auszahlung von Überstunden bereit erklärt. Es darf nicht vergessen werden, dass die Durchführenden des Rettungsdienstes einen haben. Dieser ist durch die Verträge zwischen dem ZRF Landshut und den Durchführenden, in diesem Fall, dem BRK, geregelt. Durch den Vertrag mit dem BRK wird unter anderem die Vorhaltung der Fahrzeuge und des Personals geregelt und besagt, dass die Fahrzeuge bis zur Alarmierung durch die ILS (Integrierte Leitstelle) zur Verfügung stehen müssen, um die Einsatzbereitschaft für Notfälle für den Bürgern zu gewährleisten.Auf WunschSicherstellungsauftragzur letzten Minute

Mit anderen Worten: Auch wenn zwei Minuten vor Schichtende eine Alarmierung durch die ILS stattfindet, so ist dieser Notfalleinsatz noch von der aktuell zuständigen Schicht zu übernehmen. Dauert dieser Einsatz eine Stunde, so ergibt sich unweigerlich und unvermeidbar eine Überstunde. Aufgrund der zitierten gestiegenen Einsatzzahlen kommt es häufiger zu derartigen Auswirkungen.

In diesem Zusammenhang sind auch die im Schreiben angesprochenen zu sehen. Als Gegenmaßnahmen haben wir unter anderem hierzu die erwähnten zusätzlichen Kräfte eingestellt. Parallel haben wir zur Entlastung Maßnahmen ergriffen um das Ehrenamt zur Übernahme von mehr Einsätzen zu gewinnen. Die Rückführung der Ampelkonten in den „grünen Bereich“ bedarf bei der angespannten Situation allerdings einer gewissen Zeit.Ampelkonten

Anmerkung Ehrenamt: In der Gesamtstruktur des RDs ist es vorgesehen, dass ein Teil der zu erbringenden RD-Leistung durch Ehrenamtliche abzudecken ist. Im Idealfall werden 80% der Einsätze durch hauptamtliches Personal abgedeckt und 20% von ehrenamtlichen Helfern (mit entsprechender Ausbildung!) übernommen. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe „Ehrenamt Rettungsdienst“ wurde eine Reihe an Maßnahmen besprochen und bereits zum Teil umgesetzt, die zu einer Entlastung im RD führen.

Zudem ist der Begriff der in diesem Zusammenhang falsch und keinesfalls eine Argumentationsbasis für die RD-Leitung. Ausgangspunkt ist vielmehr der oben genannte .„unterlassenen Hilfeleistung“Sicherstellungsauftrag

Maulkorb: (zu Seite 1des anonymen Schreibens)

In einem Gespräch, das ich als Kreisgeschäftsführer mit der Leitstelle zur Jahresmitte hatte, kam zutage, dass unsere BRK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Funkverkehr teilweise ihren Missmut den Leitstellenmitarbeitern gegenüber äußerten. Zudem fehlt anscheinend immer wieder eine gewisse professionelle Höflichkeit. Dieses Gespräch habe ich zum Anlass genommen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Einhaltung der üblichen Funkdisziplin aufgefordert. Diese Aufforderung erfolgte unabhängig von der angespannten Situation.

Vertrösten, verschaukeln, warten auf TRUST III (das dauert mindestens noch ein halbes Jahr): (zu Seite 1des anonymen Schreibens)

Unsere oben zitierten Bemühungen, die entsprechenden Gremien auf die schwierige Situation aufmerksam zu machen, waren keinesfalls fruchtlos. Auf Anregung der leitenden Ärzte Rettungsdienst (ÄLRD), angestellt beim Zweckverband, wurde die Begutachtung des RD-Bereichs Landshut vorgezogen. Nach aktueller Aussage des Zweckverbandes liegen spätestens im März 2015 vor. Diesen Zeitraum halten wir, seitens der Geschäftsführung und RD-Leitung für durchaus akzeptabel. Unsere ursprüngliche Forderung war allerdings bereits zeitlich früher eine vom INM unabhängige Begutachtung durchführen zu lassen. Das BRK wäre auch bereit gewesen, die damit verbundenen Kosten zu tragen.

Es gibt Zeiten, da beklagen sich Mitarbeiter darüber, dass sie zu wenig Information erhalten. In diesem Falle nun sind sie zeitnah und umfassend über Aktivitäten der Leitungsebenen, eingeleitete Maßnahmen und den aktuellen Stand der Dinge informiert worden. Die Detailliertheit des Schreibens bestätigt den hohen Wissensstand der Mitarbeiter über die Situation im RD. Wir sind dem Wunsch nach umfassender Information nachgekommen und bedauern sehr, dass uns dies nun als „verschaukeln und vertrösten“ ausgelegt wird.

Bereitschaftszeit / Verzerrungen der Belastungen / falsche Auslastungszahlen: (zu Seite 1 - 2 des anonymen Schreibens)

Laut Manteltarifvertrag des BRK:

In der Notfallrettung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit, lt. Manteltarifvertrag des BRKs, der die Basis der Berechnung der geschuldeten Jahressollarbeitszeit ist, 45 Stunden, sofern in einer organisatorischen Einheit (Rettungswache/mehrere Rettungswachen/alle Rettungswachen eines Kreisverbands), in der der Mitarbeiter in der Regel eingesetzt ist, insgesamt im Durchschnitt täglich mindestens drei Stunden Arbeitsbereitschaft geleistet werden. Der Durchschnitt wird auf einer Basis von 26 Wochen ermittelt.

An der Rettungswache des BRK KV Landshut werden regelmäßig die Auslastungs-zeiten der einzelnen Schichten überprüft. Dies bedeutet, dass jeder Rettungswagen von jeder Rettungswache beim BRK KV Landshut einzeln betrachtet wird. Bei einer Dienstzeit von 12 Std. (100%) abzüglich der Arbeitsbereitschaft von 3 Std. (25%) wäre die Grenze bei 75%. Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick der Rettungswache Landshut mit der jeweiligen monatlichen Auslastung seit der Umsetzung nach TRUST II zum 01.02.2014.gesondert

RTW Tag 7-19 Uhr

Jan

Feb

Mär

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

%

----

54,5

61,5

60

60

58

60,5

55

59

62

56

RTW Nacht 19-7 Uhr

Jan

Feb

Mär

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

%

----

47,5

50,5

43

53,2

50,2

49,3

51

54

46

43

Wenn z.B. der Monat Mai bei der RTW Tagschicht mit einer Auslastung von 60% durch die Einsätze gerechnet wird, verbleiben mit 40% von 12 Std. noch 4,8 Std. im Durchschnitt für die Arbeitsbereitschaft sowie für Tätigkeit wie Fahrzeugcheck, Reinigung, Auffüllen von Verbrauchsmaterialien, …

Ruhezeiten / Schichtverteilung / nicht alle im Rahmendienstplan:

Die Mitarbeiter im Rettungsdienst des BRK KV Landshut arbeiten nach einem . Durch diesen wird bereits im Vorjahr die Schichtplanung des einzelnen Mitarbeiters für das folgende Kalenderjahr festgelegt. Die . Jeder der einzelnen Rahmendienstpläne an den einzelnen Rettungswachen wurde vor der Einführung und Mitbestimmung vorgelegt. Bei der monatlichen Detailplanung des Dienstplanes, sind durch den verantwort-lichen Dienstplanersteller unvermeidliche Anpassungen durchzuführen.RahmendienstplanEinhaltung der gesetzlichen und tarifrechtlichen Regelungen werden hierbei beachtetdem Personalrat zur Überprüfung

Grund dafür ist z.B., dass an der Rettungswache Landshut zwei Mitarbeiterinnen beschäftigt sind, die nach einem Rahmendienstplan eingeteilt sind, aber nicht alle Schichten qualifikationsbedingt fahren können. Dies liegt daran, dass diese Mitarbeiterinnen nach dem Rhythmus des Rahmendienstplanes, wie alle anderen Angestellten auch, auf verschiedenen Rettungsmitteln zum Einsatz kommen würden, aber hierbei die nötige Führerscheinqualifikation zum Fahrern eines Rettungswagen bis heute nicht vorlegen können. Bei einer Mitarbeiterin fehlt diese Qualifikation bereits seit zwei Jahren und Bestandteil der Vereinbarung zum Zeitpunkt der Einstellung. Es erfolgte bereits mehrmals die Aufforderung zur Nachholung dieser Qualifikation.

Deshalb ist es erforderlich, dass wie oben erwähnt, der Dienstplanverantwortliche eine entsprechende Anpassung der Schichten unter Berücksichtigung der gesetzlichen und tarifrechtlichen Regelungen durchführt. Wie erwähnt, sind mehr Mitarbeiter, als in der Stellenberechnung erforderlich eingestellt. Diese Mitarbeiter verfügen aus Flexibilitätsgründen (gleichmäßige Entlastung der Mitarbeiter/-innen) über keinen Rahmendienstplan und werden durch den verantwortlichen Dienstplanersteller im Vormonat für den Folgemonat unter Berücksichtigung der gesetzlichen und tarifrechtlichen Regelungen eingeteilt.

Regelmäßige 13-Stundenschichten in der RW Altdorf: (zu Seite 2 des anonymen Schreibens)

Diese Regelung erfolgte in Abstimmung mit dem Personalrat, nach Rücksprache mit dem Gesamtpersonalrat. Dieser Schichtrhythmus wurde als möglich und korrekt angesehen, vor dem Hintergrund, dass eine Verlängerung der Arbeitsbereitschaft von drei auf vier Stunden erfolgte.

BRK verlangt von seinen RD-Mitarbeitern, dass sie keine Fahrten der Leitstelle ablehnen sogar noch wenige Minuten vor Schichtende: (zu Seite 3 des anonymen Schreibens)

Wann der Notfall eintritt und wie zeitintensiv der einzelne Einsatz ist, liegt außerhalb unseres Einflussbereiches. Hier sei nochmals auf den weiter oben dargestellten Sachverhalt verwiesen, dass wir als Durchführende im Rettungsdienst, im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verträge, einen haben. Zudem gehört gerade die Hilfe für und am Menschen zu den Kerngrundsätzen des Roten Kreuzes.Sicherstellungsauftrag

Mitarbeiter haben Angst sich zu beschweren:

(zu Seite 3 des anonymen Schreibens)

Dieser Vorwurf entbehrt jeglicher realen Grundlage. Seit 01.04.14 habe ich die Geschäftsführung des Kreisverbandes Landshut übernommen. In der Zeit bis heute haben sich eine ganze Reihe an Mitarbeiter-/innen des Rettungsdienstes an mich gewandt und in Einzelgesprächen ihre persönliche oder die allgemeine schwierige Situation geschildert. Darüber hinaus wurde ich auf informeller Ebene (Gang-Gespräche) häufig von Mitarbeitern auf die Situation angesprochen. Ich konnte nicht erkennen, dass in den Worten der Mitarbeiter/-innen Ängste) bzgl. eigener Konsequenzen), mir gegenüber mitgeschwungen sind in gleicher Weise stand auch immer die Tür des Leiters Rettungsdienst für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offen.

Überstundensituation (200-500 Überstunden):

(zu Seite 3 des anonymen Schreibens)

Auch hierauf wurde bereits weiter oben eingegangen:

Ergriffene Maßnahmen:

  • Einstellung von zusätzlichem Personal (bis zu Stellen über dem Stellenplan)
  • Stärkere Einbindung bzw. Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter für den RD
  • Rettungsdienstführungskräfte sind phasenweise mit in den Schichtbetrieb eingebunden

Unfallzahlen:

(zu Seite 3 des anonymen Schreibens)

Ein Zusammenhang von der Schichtfolge bzw. von den Einsätzen an den besagten Unfalltagen ist nicht zu erkennen.

Am 09.08.2013 verunfallte eine KTW Besatzung mit Patienten. Der Fahrer ist von der Fahrspur abgekommen und gegen eine Hauswand gefahren.

Die Schicht der Besatzung hatte an diesem Tag um 9.00 Uhr begonnen.

Erster Einsatz von 9:08 Uhr bis 11:44 Uhr, zweiter Einsatz von 11:44 Uhr bis 13:35 Uhr, um 14:25 wurde dann der Einsatz, bei dem es zum Unfall kam, übernommen.

Bei der Schichtfolge des Fahrers für die komplette Woche sieht es wie folgt aus:

Datum: Schicht von bis

05.08.2014 9:00 bis 17:45 Uhr

06.08.2014 9:00 bis 17:00 Uhr

07.08.2014 Urlaub

08.08.2014 9:00 bis 17 Uhr

09.08.2014 9:00 bis Unfall ca. 14 Uhr

Zwischen den Schichten hatte der Mitarbeiter frei und die vorgeschriebenen

11 Stunden Ruhrzeiten konnten eingehalten werden.

Am 29.08.2014 ereignete sich ein Unfall mit einem Rettungswagen.

Die Schicht der Besatzung hatte an diesem Tag um 19:00 Uhr begonnen (Nachtschicht).

Erster Einsatz von 21:38 Uhr bis 21:46 Uhr (Gebietsabsicherung), zweiter Einsatz von 21:46 Uhr bis 22:28 Uhr, um 22:28 wurde dann der Einsatz, bei dem es zum Unfall kam, übernommen.

Bei der Schichtfolge des Fahrers für die komplette Woche sieht es wie folgt aus:

Datum: Schicht von bis

25.08.2014 Frei

26.08.2014 Frei

27.08.2014 19:00 bis 7:00 Uhr (Nachtschicht)

28.08.2014 19:00 bis 7:00 Uhr (Nachtschicht)

29.08.2014 19:00 bis Unfall ca. 22:30 Uhr

Zwischen den Schichten hatte der Mitarbeiter frei und die vorgeschriebenen

11 Stunden Ruhezeit konnten eingehalten werden.

Dienstpläne

(zu Seite 3 des anonymen Schreibens)

Dies ist weiter oben bereits beantwortet worden. Dies trifft nur für die Mitarbeiter im „Überhang“ zu.Rahmendienstpläne werden nicht auf alle Mitarbeiter angewendet:

Weibliche Mitarbeiter benachteiligt:

Eine Benachteiligung von neuen und weiblichen Mitarbeitern an der Rettungswachen kann nicht bestätigt werden und weisen wir zurück. Wie oben bereits geschrieben, sind an der Rettungswache Landshut zwei Mitarbeiterinnen, die nicht über den erforderlichen Führerschein zum Fahren eines Rettungswagens verfügen. Für die Dienstplanerstellung sind entsprechende Veränderungen erforderlich, die sich aber nicht nur auf weibliche Mitarbeiter, sondern auf mehrere Schultern verteilt. Die Tatsache der fehlenden Nachqualifikation ist den Mitarbeiterinnen bekannt. Sie wurden in der Vergangenheit bereits mehrmals an dieses Versäumnis erinnert.

kann an dieser Stelle nicht konkret eingegangen werden, da es sich um einen anonym gehaltenen Vorwurf handelt. Im Kern ist allerdings festzuhalten, dass gerade aus der Wache Landshut, wo der „Druck“, neben Achdorf am größten ist, Mitarbeiter das Gespräch „beim Chef“ gesucht haben.Auf den Vorwurf „…Sie brauchen sich nicht beim Chef oder Personalrat zu beschweren ….“

In diesem Zusammenhang verweisen wir spekulativ (da ja anonym) auf folgenden Vorfall aus der Vergangenheit: Es gab einmal einen Vorfall, bei dem eine Mitarbeiterin mehrere Schichten in Folge arbeiten wollte und hierbei die gesetzlichen Bedingungen nicht mehr eingehalten werden hätten können. Der Dienstplanersteller antwortete damals gegenüber der Mitarbeiterin, dass dies nicht möglich sein und er bereits mit dem Leiter Rettungsdienst dieses Thema besprochen habe und hierbei die gleiche Antwort zu erwarten sein. Ob es sich hierbei um die erwähnte Beschuldigung handelt, kann nicht geklärt werden.

Die Dienstpläne werden auch nicht nach „Gutsherrenart“ erstellt, sondern werden nach Rahmendienstplanerstellung vom Dienstplanersteller angepasst. Kurzfristige Veränderungen sind dann erforderlich, wenn Mitarbeiter erkranken, aber auch hier werden die gesetzlichen und tarifrechtlichen Regelungen berücksichtigt. Auch Doppelschichten, 2 x 12 Std. Schichten stehen nicht an der Tagesordnung und können über das Dienstplanprogramm nachvollzogen werden. Aktuelle bekannt ist, dass im Februar 2014 an der Rettungswache Rottenburg von einem Mitarbeiter eine Doppelschicht gefahren wurde. Grund hierzu war, dass der Mitarbeiter der um 19 Uhr zur Schichtablösung eingeteilt war, erkrankte und durch Urlaub und Krankheit anderer Mitarbeiter kurzfristig niemand gefunden werden konnte, der die Schicht übernehmen konnte.

Zu den Erscheinungsterminen der Dienstpläne ist zu sagen, dass mit den Wachleitern des BRK KV Landshut vereinbart wurde, dass die Dienstpläne noch früher zu erstellen sind als die Vorgaben dies verlangen. Hier vertrauen wir auf die Überprüfung von objektiver Seite; sprich: Dem Gewerbeaufsichtsamt.

Die persönlichen Äußerungen und Beschuldigungen (u.a. Frauenfeindlichkeit, Gutsherrenart) gegen den Dienstplanersteller stellen unseres Erachtens den Tatbestand der Verleumdung dar).

Trotz allem nehmen wir die erhobenen Anschuldigungen sehr ernst und werden auch die Behörden bei ihren Ermittlungen unterstützen.

Landshut