Beamte der Autobahnpolizeistation Schwandorf unterzogen am Mittwoch, 21. Februar, um 15.15 Uhr in der Nittenauer Straße in Bruck einen Rollerfahrer einer Verkehrskontrolle.
BRUCK Dabei stellte sich heraus, dass der 46-jährige Fahrer nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war. Eine Überprüfung auf dem Rollenmessstand ergab für das Kleinkraftrad allerdings eine Geschwindigkeit von 50 Km/h.
Weil der Verkehrsteilnehmer die dafür erforderliche Fahrerlaubnis Klasse M nicht erworben hatte, erwartet ihn eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Schwandorf