Brandanschlag auf Baumarktparkplatz
Auto abgefackelt - Täter vermutlich nicht schuldfähig

07.07.2017 | Stand 02.08.2023, 2:20 Uhr
−Foto: n/a

Erst klaute der junge Mann an einer Tankstelle Benzin und zündete damit in Altötting ein Auto an

Der Besitzer des Fiat Punto staunte nicht schlecht, als er zu seinem Auto zurückkehren wollte und sah, dass dieses das Opfer eines Brandanschlages geworden ist. Warum ausgerechnet dieses Auto? Es war einfach nur Pech für den Besitzer, denn es hätte jedes andere auf dem Parkplatz abgestellte Auto ebenso treffen können. Der 26-jährige Täter hatte offenbar einfach nur Lust, irgendein Auto abzufackeln. Am frühen Nachmittag des 24. Januar 2013 begab sich der junge Mann zur OMV-Tankstelle in Altötting, in der Burghauser Straße, und zapfte dort in eine Plastiktüte 1,1 Liter Benzin ab. Ohne zu bezahlen verließ der 26-Jährige mit seiner Plastiktüte die Tankstelle und begab sich zum Parkplatz des nahegelegenen Hornbach-Baumarktes. Dort wählte er besagten Punto als Opfer seiner Zerstörungswut aus. Er leerte die Plastiktüte auf die Motorhaube des Kleinwagens und entzündete das Benzin mit einem Feuerzeug. Als das Auto in Flammen stand, flüchtete der Brandstifter. Für den Fall, dass ihn jemand beim Anzünden behindert, hatte der Altöttinger vorgesorgt. Er hatte sich einen Zimmererhammer und ein Messer eingesteckt. Der Fiat Punto befand sich nach dem Brandanschlag in einem bemitleidenswerten Zustand. Die Motorhaube war verkohlt und der Lack abgeplatzt, im Motorraum verschmolzen sämtliche Plastikteile miteinander. Der Sachschaden liegt bei 7.400 Euro, was bei einem Auto mit einem Neupreis von etwa 11.000 Euro durchaus beachtlich ist. Nur einige hundert Meter vom Tatort entfernt wurde der Brandstifter von der Polizei aufgegriffen. Am 1. Juli muss sich der 26-jährige Brandstifter vor dem Traunsteiner Landgericht verantworten, eine Bestrafung scheint aber unwahrscheinlich. Stattdessen ist mit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift davon aus, dass der junge Mann nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Wahrscheinlich wird bei dem Brandstifter der Paragraph 20 StGB angewandt, der ihn für schuldunfähig erklärt. Der 26-Jährige  befindet sich schon jetzt in einer geschlossenen Einrichtung und würde dort wohl weiterhin bleiben, wenn das Gericht entsprechend entscheidet. Der Verteidiger des 26-Jährigen, der Burghauser Rechtsanwalt Erhard Frank, wollte im Vorfeld keine Stellungnahme abgeben.

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