Kind misshandelt
Aus Überforderung schlug sie ihre Tochter – Bewährung für 35-jährige Mutter

11.07.2017 | Stand 13.09.2023, 0:40 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Über 20 Menschen sind gekommen, um die Verhandlung gegen eine 35-jährige Mutter zu verfolgen. Im Gerichtssaal 102 ist damit jeder Stuhl im Zuschauerraum besetzt. Am vergangenen Donnerstag, 26. Januar, stand eine Mutter vor dem Amtsgericht Regensburg. Sie soll ihrer im Jahr 2008 geborenen Tochter misshandelt haben.

REGENSBURG Das ganze Jahr 2015 hindurch soll sie ihr Schmerzen körperlicher und seelischer Art zugefügt haben. So soll das Mädchen zum Beispiel mehrmals nur mit einem Nachthemd bekleidet aus der Wohnung ausgesperrt worden sein, sodass sie die Nacht im Treppenhaus verbringen musste. Außerdem soll die Mutter mit einem 30 Zentimeter langen Weidenstock auf Gesäß und Oberschenkel ihrer Tochter eingeschlagen haben.

An einem Tag im Mai 2015 soll die Angeklagte ihrer Tochter mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben, sodass ihre Nase anfing zu bluten. Der Stiefvater des Mädchens versuchte daraufhin, telefonisch das Jugendamt zu kontaktieren. Um das zu verhindern, soll seine Frau mit einem 15 Zentimeter langen Fleischermesser und den Worten „Jetzt ist alles aus, jetzt schneid ich dir die Eier ab“, gedroht haben. Weiter soll die Mutter ihre Tochter gebissen und ihr Nase und Mund zugehalten haben, bis das Mädchen keine Luft mehr bekam. Als sie ins Bett machte, soll sie von ihrer Mutter gezwungen worden sein, in ihrem nassen Bett zu schlafen.

Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung

Vor Gericht bezog die Angeklagte zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung. Dass ihre Tochter mehrmals nur mit einem Nachthemd bekleidet im Treppenhaus des Wohnhauses schlafen musste, bestreitet die 35-Jährige. „Sie ist aus Wut und Trotz rausgelaufen. Ich habe sie nach fünf Minuten wieder reingeholt“, rechtfertigt sie sich. Konflikte aber gab es, räumt sie weiter ein. Vor allem abends, wenn es für ihre Tochter darum ging, rechtzeitig ins Bett zu gehen. „Ihr Verhalten war sehr provokativ mir gegenüber. Sie hatte keinen Respekt“, schildert die 35-Jährige. In solchen Situationen soll die Angeklagte ihrer Tochter mit einem Weidenstock gedroht haben, der zur Dekoration in einer Vase stand.

Mehr als einmal machte sie ihre Drohungen wahr, und schlug dem Kind aus „Überforderung auf den Popo“. Ihr Ehemann und Stiefvater des Mädchens schnappte sich in solchen Situationen nach Aussage der Angeklagten die gemeinsame Tochter und Schwester der Geschädigten und zog sich mit ihr in einen anderen Raum zurück. Die Mutter betont vor Gericht: „Mir hat das selber keinen Spaß gemacht“.

Die Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem wurde die Angeklagte zu 200 Stunden gemeinnütziger und unentgeltlicher Arbeit verurteilt. Sie muss zusätzlich an Beratungsterminen der Erziehungsberatungsstelle der Diakonie Regensburg teilnehmen.

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