Urteil
Auf der Straubinger Westtangente mit dem Auto auf Polizisten zugefahren – ein Jahr und sechs Monate Haft!

17.01.2020 | Stand 13.09.2023, 0:27 Uhr
−Foto: n/a

Im Mai 2019 ist ein österreichischer Staatsangehöriger auf der Straubinger Westtangente auf zwei Polizisten zugefahren. Damit wollte er einer Kontrolle entgehen, weil er ohne Fahrerlaubnis und unter Suchtmitteleinfluss unterwegs war. Die Beamten konnten mit einem Sprung zur Seite eine Kollision verhindern und blieben unverletzt. Am Donnerstag, 16. Januar, wurde der Angeklagte am Landgericht Regensburg wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

REGENSBURG/STRAUBING Nachdem das Urteil verkündet worden war, erklärte Richter Michael Hammer ausführlich, was an dem Tag der Kontrolle am 1. Mai 2019 laut Kammer geschehen war. Dabei ging es auch um die unterschiedlichen Aussagen der Polizisten unmittelbar nach der Kontrolle und in der Hauptverhandlung. Hammer beschrieb den Sprung der Polizisten, den es laut Verteidiger des Angeklagten gar nicht gegeben habe, als „nicht näher bestimmbare Seitenbewegung“, die die Polizisten rettete. „Der größte Feind der Wahrheit ist nicht die Lüge, sondern der Irrtum“, zitierte er aus einem Werk, das sich mit der Glaubhaftigkeit von Zeugen vor Gericht beschäftigt. Hammer betonte, dass die Polizisten keinerlei Belastungseifer zeigten, und war überzeugt: Die Situation der Kontrolle war für die Beamten zunächst völlig normal, sodass sie sich nicht auf Entfernungen, Geschwindigkeiten oder Positionen konzentriert haben. Die Aussagen seien unmittelbar nach dem Geschehen von der Dramatik ebendieses überlagert gewesen.

Hammer beschrieb auch den bewusst veranlassten Überraschungsmoment, den der Angeklagte durch ein Herabbremsen und anschließender Beschleunigung auslöste. Der Angeklagte habe ein klares Motiv, nämlich keinen Führerschein, offene Bewährung und Drogen- sowie Alkoholkonsum gehabt. Als er die „unklare Verkehrslage“ erkannt hatte, habe er sehr logisch gehandelt, indem er beschleunigte, um der Kontrolle zu entgehen. Dabei habe er eine „Gefährdung an Leib und Leben“ der Polizisten riskiert. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer lediglich eine Strafe von 150 Tagessätzen je 20 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis für angemessen gehalten. Das Gericht wertet die Tat jedoch als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, denn er sei der Kontrolle entgangen und geflüchtet. Das Gericht sieht zusätzlich einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, denn diese hätten durch das Handeln des Angeklagten tödlich verletzt werden können. Außerdem muss sich der Angeklagte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten und darf die nächsten zwei Jahre keine Fahrerlaubnis bekommen.

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Gegen das Urteil kann er binnen einer Woche Revision einlegen.

Straubing-Bogen