Coronavirus
Auf den Neustädter Friedhöfen gilt ab sofort eine Mundschutzpflicht

26.10.2020 | Stand 21.07.2023, 2:54 Uhr
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Aufgrund der steigenden Infektionszahlen gilt auf den städtischen Friedhöfen in Neustadt an der Donau bei den Gräbersegnungen an Allerheiligen und ab sofort bei Beerdigungen eine Mundschutzpflicht.

Neustadt an der Donau. Wie in allen öffentlichen Bereichen muss wegen der andauernden Verbreitung des Corona-Virus auch auf Friedhöfen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Bei Beisetzungen und bei den Gräbersegnungen an und um Allerheiligen ist jedoch mit besonders vielen Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig auf den Friedhöfen zu rechnen. Dadurch wird der Mindestabstand auf den Gehwegen und an den Gräbern häufig nicht mehr eingehalten werden können. Als vorbeugende Maßnahme und um die Gesundheit der Friedhofsbesucherinnen und -besucher sicherzustellen, muss deshalb bei Zusammenkünften auf den Neustädter Friedhöfen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Die neue Regelung betrifft die städtischen Friedhöfe im Neustädter Gemeindegebiet: den Waldfriedhof in Neustadt sowie die Friedhöfe in Mühlhausen, Bad Gögging, Irnsing, Geibenstetten und Schwaig.

Kelheim