In guten Zeiten vorsorgen
Auch als Pflegefall in guten Händen

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 20:33 Uhr

WIFO-Mitglied Franz Tradler hält Vortrag zur Vorsorgevollmacht.

FREILASSING/AINRING Wer in gesunden Tagen vorsorgt, der ist im Krankheitsfall gut versorgt – das ist das Fazit eines Vortrags, den das Wirtschaftsforum Freilassing e.V. (WIFO) im Wohnstift Mozart in Mitterfelden organisiert hat. Im nahezu vollbesetzten Saal informierte WIFO-Mitglied Rechtsanwalt Franz Tradler die Senioren über das aktuelle Thema und gab Tipps. „Vorsorge für den Pflegefall. Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich nicht mehr kann?“ lautete der Titel seines Vortrags.

„Wer sich selber nicht mehr helfen kann, braucht jemanden, der sich um alles kümmert“, sagt Tradler und empfiehlt daher die Suche nach einer Person des Vertrauens. Jemand, der die Vollmacht in keinem Falle missbrauche. Sie sollte zudem schriftlich erfolgen, wie Tradler betont, damit es im Zweifelsfalle einen Beweis gebe. Durch ein von Tradler vorgeschlagenes Vollmachtsformular kann etwa geregelt werden, wie und wo der Betroffene gepflegt werden soll. „Sie können vorher bestimmen, dass Sie keine Bettgitter wünschen, keine Medikamente zum Stillhalten.“ In diesem Zusammenhang weist Rechtsanwalt Tradler auch auf die Patientenverfügung hin, die Bestimmung also, ob – im schlimmsten Fall – lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden sollen, die ebenfalls sinnvoll sei.

Der Vorsorgebevollmächtigte darf Verträge unterschreiben, die Post öffnen, über das Vermögen in gewissem Umfang verfügen. Dabei betont Tradler: „Die Wünsche des Betroffenen stehen im Vordergrund – auch wenn sie anderen unsinnig erscheinen. Wenn jemand sich noch mit 90 Jahren einen Ferrari kaufen möchte, er sich dies leisten kann, muss das der Bevollmächtigte für ihn tun. Allerdings darf es für den Betroffenen nicht schädlich sein.“

Besonders oft werden Familienangehörige eingesetzt. Meist ist das Vertrauen zu Kindern, Nichten, Neffen am größten. „Aber was ist denn, wenn man überhaupt niemanden hat?“, fragt eine Besucherin des Vortrags. Dann werde ein amtlicher Betreuer vom Amtsgericht Laufen bestellt. Dies kann ehrenamtlich meist aus dem Kreis der Angehörigen geschehen oder ein Berufsbetreuer sein. Auch bei den Berufsbetreuern ist es möglich, diese vorher kennen zu lernen, damit eine Vertrauensbasis entstehen kann. Man könne sich einfach ans Amtsgericht oder an den Betreuungsverein des Landratsamts wenden.

„Kümmern Sie sich um alles, so lange Sie es selber können“, rät Tradler zum Abschluss seines Vortrags den anwesenden Senioren. Er verweist auf die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz mit den entsprechenden Formularen (hier). Auch gebe es die Möglichkeit, die Errichtung der Vorsorgevollmacht dem so genannten Zentralen Vorsorgeregister zu melden (hier).

In regelmäßigen Abständen organisiert das Wirtschaftsforum Freilassing e.V. Vorträge zu aktuellen Themen. Bereits zwei weitere sind für diesen Sommer geplant.

Berchtesgadener Land