Verfahren wegen Vergewaltigung
Asylbewerber kommt mit Bewährungsstrafe davon

05.04.2018 | Stand 20.07.2023, 10:53 Uhr
−Foto: n/a

Abruptes Ende einer afghanisch-somalischen Liäson.

FREISING/LANDSHUT Das Ende einer über 15 Monate andauernden Liäson mit einer somalischen Asylbewerberin (29) wollte ein in Attenkirchen untergebrachter afghanischer Ex-Polizist (22) nicht akzeptieren und zwang sie deshalb bei einem Stelldichein zu sexuellen Handlungen. Vor der 4. Strafkammer beim Landgericht Landshut kam er dafür mit einer moderaten Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon, zumal ein weiterer ursprünglicher Anklagevorwurf der Vergewaltigung einer 19-Jährigen aus Hohenkammer eingestellt wurde.

Die verheiratete Somalierin hatte offenbar einen Schlussstrich unter die Liäson gezogen, da – so wurde am Rande des Prozesses bekannt – der Nachzug ihres Ehemannes und ihrer sechs Kinder im Raum stand. Die Trennung akzeptierte der afghanische Ex-Polizist allerdings nicht und wurde bei einem Treffen am 7. November letzten Jahres auf einer Parkbank am Rande des Lehrerparkplatzes der Freisinger Berufsschule übergriffig.

Laut der von Staatsanwalt Gerald Siegl vertretenen Anklage versuchte er zunächst, die 29-Jährige zu küssen. Als die ihm klar machte, dass sie das nicht wolle und sich wehrte, drückte er sie schließlich auf den Boden, hielt sie am Hals fest und begrapschte sie an der Brust.

Schließlich öffnete er seine Hose, holte sein Geschlechtsteil heraus und wollte die Somalierin zu sexuellen Handlungen zwingen. Als das wegen ihrer heftigen Gegenwehr misslang, masturbierte er und ejakulierte schließlich in das Gesicht seines Opfers. Die 29-Jährige, die sich u.a.

mit Schlägen mit ihrem Stiefel auf den Kopf des Ex-Liebhabers wehrte, konnte sich schließlich befreien und in seiner „Begleitung“ die Polizei aufsuchen, wo er dann prompt festgenommen wurde und schließlich wegen sexueller Nötigung in Untersuchungshaft landete.

Daraus war er erst wenige Wochen vorher entlassen worden, nachdem er am 9. September wegen einer angeblichen Vergewaltigung und Körperverletzung hinter Gitter gelandet war. Damals, so wurde ihm in der ursprünglichen Anklage noch vorgeworfen, soll er sich in der Asylbewerberunterkunft in Hohenkammer, wo er damals lebte, an die 19-jährige deutsche Freundin eines Mitbewohners, bei der eine Intelligenzminderung vorlag, herangemacht, sie geküsst, begrapscht haben und ebenfalls zu sexuellen Hndlungen gezwungen hatte.

Als später der Freund der 19-Jährigen dazu kam, soll es dann zu einem Streit gekommen sein, bei dem der Afghane dem Kontrahenten mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben soll.

Bei der Vergewaltigung der 19-Jährigen, so die ursprüngliche Anklage, habe der Angeklagte die emotionale Unterlegenheit der 19-Jährigen, die mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden gewesen sei, ausgenutzt. Sie sei aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur sehr passiv veranlagt und sei kaum in der Lage gewesen, sich verbal oder körperlich zur Wehr zu setzen.

Der psychische Zustand der 19-Jährige war auch einer der Gründe, dass es bereits im Vorfeld des Prozesses zu Verständigungsgesprächen zwischen den Prozessbeteiligten gekommen war. Wie Vorsitzender Richter Theo Ziegler zum Prozessauftakt mitteilte, stellte man dem 22-Jährigen die Einstellung des Vergewaltigungsvorwurfs in Aussicht, wenn er im Fall der sexuellen Nötigung der somalischen Ex-Geliebten ein umfassendes Geständnis ablege. Dies erfolgte dann auch im Rahmen einer Erklärung seines Verteidigers.

Er selbst, so berichtete der 22-Jährige, sei mit 16 Jahren in seiner Heimat in den Polizeidienst eingetreten. Nachdem er Opfer von massiven körperlichen Übergriffen der Taliban geworden sei, sei er mit 19 nach Deutschland geflüchtet, wo er zuletzt als „Schüler“ einen Deutschkurs besucht habe. Sein Asylantrag sei allerdings inzwischen abgelehnt, dagegen klage er. Die Somalierin habe er geliebt, es sei sogar von Heirat die Rede gewesen.

Die Ermittlungen, so der Sachbearbeiter der Erdinger Kripo, hätten sich wegen der kulturellen und sprachlichen Probleme äußerst schwierig gestaltet, zumal sich das somalische Opfer in Widersprüchlichkeiten verstrickt habe. So habe sich die 29-Jährige u.a. als Stalking-Opfer hingestellt. Sie habe nicht gewollt, dass er ihr nachstelle, habe ihm gesagt, er soll sie in Ruhe lassen. Bei dem Treffen auf der Parkbank habe er sich dann wieder in Liebesschwüren ergangen und als sie ihn zurückgewiesen habe, habe er sie „mit Gewalt genommen.“ Andererseits aber, so der Ermittler, habe der 22-Jährige bei seiner Vernehmung von einvernehmlichem Sex gesprochen und dies mit Handy-Videos, auf denen nicht nur Zärtlichkeiten ausgetauscht wurden, sondern die 29-Jährige ihn auch manuell befriedigte und dabei lachte, untermauert.

Die Kammer verhängte entsprechend der erfolgten Verständigung für die sexuelle Nötigung der somalischen Asylbewerberin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Haftbefehl gegen den 22-Jährigen wurde aufgehoben, er konnte das Gericht auf freiem Fuß verlassen. Man sei, so Vorsitzender Richter Ziegler, entgegen der polizeilichen Aussage der 29-Jährigen zwar davon ausgegangen, dass es eine Liäson gegeben habe, allerdings habe sie sich beim Treffen auf der Parkplatz verbal und körperlich gegen die sexuellen Übergriffe gewehrt und er habe ihr „Nein“ nicht akzeptiert. Gut beraten gewesen sei der 22-Jährige damit, ein Geständnis abzulegen, das sich ebenso wie die angewandte geringe Gewalt strafmildernd ausgewirkt habe.

Straferschwerend dagegen insbesondere, dass er dem Opfer ins Gesicht ejakuliert und es damit erniedrigt habe. Ebenso, dass er erst kurz zuvor wegen des Vergewaltigungsverdachts aus der U-Haft entlassen worden sei.

Die Kammer entsprach beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft, während der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten für ausreichend erachtete. Er argumentierte vor allem damit, dass sein Mandant mit seinem Geständnis eine sicherlich schwierige Beweisaufnahme erspart habe und beim Opfer keine psychischen Belastungen vorlägen. Außerdem habe es ein intimes Verhältnis gegeben und deshalb die Hemmschwelle ehr niedrig gewesen sei.

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