Kaputte Möbel und Kleider – Vanessa A. hat die Nase voll:
Asthmatikerin will endlich raus aus Schimmel befallener KWG-Wohnung

12.07.2017 | Stand 13.09.2023, 6:54 Uhr
−Foto: n/a

Schon seit zweieinhalb Jahren wohnt Vanessa A. (30) in ihrer Zwei-Zimmer-Wohnung in Passau-Grubweg – im Erdgeschoss eines Wohngebäudes der Kreis-Wohnungsbau GmbH (KWG).

PASSAU Doch seit einem dreiviertel Jahr kann sie ihr Schlafzimmer nicht mehr nutzen. Grund dafür ist ein Schimmelbefall, den sie bereits ein halbes Jahr nach ihrem Einzug bemerkte. Schlafen kann sie nur noch auf der Wohnzimmer-Couch – ihr Bett und die Matratze können aufgrund der Feuchtigkeit nicht mehr genutzt werden.

Für die Frau, die noch dazu an Asthma leidet, ist klar: Hier kann sie nicht länger bleiben! Eine neue, diesmal trockene Wohnung hätte sie schon – doch die kommunale KWG (Aufsichtsratsvorsitzender ist Landrat Franz Meyer) lässt sie nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag. Vanessa A. bleibt gefangen in der Schimmel-Falle.

Die Passauerin kämpfte gegen den Befall an. Zweimal in der Woche hat sie die feuchten Wände abgesaugt. Auch ein Schimmelentferner kam regelmäßig zum Einsatz. Doch der gesundheitsgefährdende Schimmel hat sich auch bereits in Wohn- und Esszimmer verbreitet. „Meine Möbel kann ich wegschmeißen und zwei Fernseher sind mir wegen der Feuchtigkeit kaputt gegangen“, berichtet Vanessa A., „das geht alles ins Geld“.

„Im Herbst und Winter ist‘s schlimm und immer wenn‘s regnet“ – als Asthmatikerin spürt die 30-Jährige den Schimmelbefall immer mehr: „Nachts muss ich oft aufstehen und wegen Atembeschwerden zur Terrasse an die frische Luft.“ Am nächsten Morgen seien Kopfschmerzen vorprogrammiert.

Auch ihre Kleidung wurde im Schrank von Schimmel befallen – darunter waren viele Lieblingsteile, schöne Trachten, Winterjacken, Schuhe und Taschen. „Das Waschen bringt leider nichts, der modrige Geruch bleibt“, erklärt Vanessa A. und ergänzt: „Ein Paar Schuhe war schon eklig pelzig“. Zwei Kartons voller fleckiger Kleidung stehen bei ihr im Schlafzimmer.

Nun hat sie genug und will raus aus der Schimmel-Wohnung – so schnell wie möglich. Eine neue Wohnung hat die 30-Jährige schon gefunden. Diese darf sie ab dem 1. August auch beziehen. Die Kündigung der derzeitigen Wohnung gilt jedoch erst zum 30. September, wie die KWG in einem Bestätigungsschreiben mitteilte. „Ich zahl jetzt schon die volle Miete bei dem Zustand; doppelt Miete möchte ich nicht zahlen“, ärgert sich Vanessa. Ihre Bitte um eine Verkürzung der Kündigungsfrist sei bei der KWG telefonisch abgelehnt worden. „Wenn ich einen Nachmieter finde, darf ich raus – aber wer nimmt schon so eine Wohnung?“, betont sie. Die 30-Jährige habe schon mehrmals ihre Situation bei der KWG geschildert, aber: „Es passiert einfach nichts.“ Kürzlich wurden von einem Schimmelexperten der KWG Bohrproben aus der Wand entnommen – auf die Ergebnisse müsse Vanessa A. noch warten.

Ihr Zuhause teilt sie sich mittlerweile nicht nur mit ihren zwei Katzen, sondern auch mit lästigen Silberfischen: „Die Silberfischchen könnt‘ ich schon satteln – so groß sind die.“ Für sie sei das ein weiteres Anzeichen dafür, dass in der Wohnung zu viel Feuchtigkeit herrscht. Von einer Nachbarin habe die Passauerin außerdem gehört, dass zwei Vormieter die Wohnung ebenfalls wegen Schimmel verlassen haben sollen.

Von einem Schimmelexperten habe es jedoch geheißen, dass Vanessa A. womöglich nicht richtig lüften würde. „Ich hab die Fenster die meiste Zeit gekippt, trotzdem schimmelt‘s“, klagt die 30-Jährige. „Das kommt alles vom feuchten Keller hoch“, so ihre Vermutung, „im Treppenhaus riecht‘s auch sehr modrig“.

Auch im KWG-Wohngebäude gegenüber beklagen sich einige Nachbarn über Feuchtigkeit in ihrer Wohnung. Ein Nachbar erinnert sich an einen sehr regnerischen Tag. Danach sei die Außenwand „schwarz gewesen vor lauter Kellerasseln.“

Stefan Schmidbauer, Geschäftsführer der Kreis-Wohnungsbau GmbH, äußert sich auf PaWo-Anfrage zu diesem Fall wie folgt: „Die endgültige Entscheidung über dieses Anliegen steht noch aus, weil erst noch Unterlagen über einen gemeinsamen Ortstermin durch die Geschäftsleitung zu sichten sind. Dies haben wir Frau A. aber vorgestern auf Ihre telefonische Anfrage mitgeteilt.“ Und weiter: „Der grundsätzliche separate Versand unseres Standard-Bestätigungsschreiben, welches regelmäßig durch das Eingehen einer Kündigung ausgelöst wird und inhaltlich stets auf die gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist abstellt, nimmt zu dieser ausstehenden Entscheidung nichts vorweg.“

Das hört sich an, als könnte sich doch noch etwas in dem Fall bewegen.

Passau