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Arbeitslosmeldung von zu Hause aus – das Selfie-Ident-Verfahren macht es möglich

28.07.2020 | Stand 24.07.2023, 18:42 Uhr
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Arbeitslosmeldung von zu Hause aus – das Selfie-Ident-Verfahren macht es möglich. Das Verfahren steht Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung.

Regensburg. „Das neue Selfie-Ident-Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und bequem von zu Hause aus ihre Identifizierung nachzuholen. Sie müssen dafür nicht extra persönlich zur Arbeitsagentur kommen, sondern identifizieren sich ganz einfach per Handy oder Tablet. Damit sparen sie sich Zeit und Aufwand. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns dabei höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten“, erklärte Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern.

Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, erhalten ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie müssen nicht selber aktiv werden. In Bayern werden die Briefe ab 31.Juli versandt.

Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um Arbeitslosengeld zu beantragen. In der Zeit der Pandemie wird seit Mitte März auf die persönliche Vorsprache verzichtet. Eine Arbeitslosmeldung ist momentan telefonisch oder auch online möglich. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Daher bietet die BA befristet bis zum 30. September 2020 das neue Selfie-Ident-Verfahren für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an.

Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, entstehen ihnen keine Nachteile. Sie erhalten zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.

Prozess der Online-Identifizierung

Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der Internetseite www.arbeitsagentur.de erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.

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