Insgesamt 15 Millionen Euro Schaden im Stadtgebiet
Antragsfrist für Starkregengeschädigte in Passau verlängert sich

11.07.2017 | Stand 01.08.2023, 17:23 Uhr
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Geschädigte des Starkregenereignisses vom 23. und 24. Juli können den Antrag auf Finanzhilfe auch im neuen Jahr beantragen.

PASSAU Die Bayerische Staatsregierung hat im September 2016 bekanntgegeben, dass für durch das Starkregenereignis am 23./24. Juli betroffene Haushalte, Gewerbebetriebe und Vereine in der Stadt Passau Finanzhilfen zur Verfügung gestellt werden. Nun wurde die bisher festgesetzte Antragsfrist 31. Dezember 2016 auf 30. Juni 2017 verlängert. Alle Betroffenen sind dazu aufgerufen, die notwendigen Anträge innerhalb des kommenden Halbjahres zu stellen. Diese Fristverlängerung gilt auch für Betroffene aus den Gemeinden des Landkreises Passau, für die die Stadt Passau die Förderanträge abwickelt.

Am 23./24. Juli 2016 hat sich in der Stadt Passau ein schweres Unwetter ereignet, das teilweise zu schweren Überflutungen im Stadtgebiet geführt hat. Die Stadt und der Stadtrat Passau haben unmittelbar danach darauf hingewirkt, dass für alle Betroffenen in der Dreiflüssestadt staatliche Mittel zur Schadensbeseitigung bereitgestellt werden. Daraufhin hat die Bayerische Staatsregierung für die betroffenen Personen Mittel aus dem Finanzhilfeprogramm für das Unwetter mit Hochwasser im Mai/Juni 2016 zugesagt. Durch das Schadenereignis wurden insgesamt knapp 250 Haushalte und Gewerbebetriebe in der Stadt Passau unmittelbar geschädigt.

Die Schadenssumme im Stadtgebiet beträgt rund 15 Millionen Euro. Alle Informationen zu den Hilfsprogrammen sind unter www.passau.de abrufbar.

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