Hochwasserhilfe
Antragsfrist für Hochwassergeschädigte läuft am 30. Juni ab

11.07.2017 | Stand 19.07.2023, 11:54 Uhr
−Foto: n/a

Dieser Stichtag gilt auch für Spendenanträge. Sollten Unterlagen fehlen, können diese noch nachgereicht werden.

ROTTAL-INN Die Antragsfrist für das Förderprogramm für Hochwassergeschädigte läuft am 30. Juni 2017 ab. Aus diesem Anlass informiert das Landratsamt noch einmal darüber, dass alle Anträge, die bis zum 30. Juni eingehen, bearbeitet werden – auch wenn Unterlagen noch fehlen.

Hochwassergeschädigte, die noch eine Förderung aus dem bayerischen Zuschussprogramm beantragen wollen, können also bis zum Stichtag den Antrag einreichen. Auch für Spendenanträge gilt dieser Stichtag. Fehlende Unterlagen können später nachgereicht werden.

Um Missverständnisse zu vermeiden, weist das Landratsamt in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass eine Bearbeitung der Anträge erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen eingereicht wurden. Die Bearbeitung von Anträgen dauert ca. vier bis sechs Wochen, sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Viele angebliche Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung entstehen laut Landratsamt nämlich nur dadurch, dass wichtige Unterlagen noch nicht nachgereicht wurden. Wie Landrat Michael Fahmüller sagt, war es ihm und seinen Mitarbeitern stets ein besonderes Anliegen, den Hochwasseropfern in dem gesamten Prozess hilfreich zur Seite zu stehen und den gesamten Prozess so unkompliziert und schnell wie nur möglich zu gestalten. Gerade in unklaren Fällen fanden viele persönliche Gespräche zwischen Betroffenen und Mitarbeitern der Hochwasserhilfe oder dem Landrat selbst statt.

Um möglichst vielen Opfern des Hochwassers vom 1. Juni 2016 Hilfe zukommen zu lassen, weisen die Mitarbeiter der Hochwasserhilfe auch auf eine Möglichkeit hin, die vielen Betroffenen gar nicht bewusst ist: Auch wer versichert ist und Schäden durch die Versicherungsleistungen decken konnte, hat die Möglichkeit, für nicht versicherte Teile seines Eigentums Hilfe durch das Förderprogramm zu beantragen.

Das gilt beispielsweise für Betroffene, deren Schaden am Haus nicht komplett durch die Versicherungssumme gedeckt wird oder für diejenigen, die zwar ihr Haus, nicht aber ihre Außenanlagen versichert hatten. Gerade Gärten, Einfahrten oder Einfriedungen, die vom Hochwasser beschädigt wurden, können leicht fünfstellige Schadensbeträge verursachen und sind häufig nicht mitversichert. Betroffene, bei denen dies der Fall ist, können ebenfalls noch bis zum 30. Juni ihre Anträge stellen.

Welche immensen Leistungen für Hochwassergeschädigte bislang erbracht wurden, verdeutlichen die Zahlen, die die Abteilung Hochwasserhilfe am Landratsamt zum aktuellen Stand des Förderprogramms nennt: Über 1.600 Zuschussanträge sowie 5.500 Sofortgeld- und Soforthilfeanträge sind bereits eingegangen und bearbeitet. Davon wurden, die Soforthilfen mit eingerechnet, bereits über 26,5 Millionen ausbezahlt.

Da mehr und mehr Häuser nun auf den Abschluss ihrer Sanierung oder auch ihres Neubaus zusteuern, wird die Auszahlungssumme der Zuschussmittel laufend steigen, denn in der Regel wird innerhalb von nur 14 Tagen nach Eingang der Rechnungen ausbezahlt. 

Rottal-Inn