Justiz
Anklage fahrlässige Tötung: Zuckerrüben-Transporter bog einfach ab – Mann (49) stirbt

08.07.2017 | Stand 13.09.2023, 1:24 Uhr
−Foto: n/a

Ein 31-Jähriger muss sich am kommenden Donnerstag, 11. September, wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten. Der Regensburger hatte bei Friesheim einen Zuckerrübentransporter gewendet, ein 49-Jähriger mit Schwandorfer Kennzeichen war hineingerauscht – und noch am Unfallort verstorben.

REGENSBURG_25SCHWANDORF Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg hatte der 31-Jährige offenbar Einspruch eingelegt, deshalb kommt es zu einer Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft glaubt, das der Mann im Oktober 2012 morgens um 8.25 Uhr seinen Sattelzug abbremste und ihn dann langsam in die Gegenfahrbahn rollen ließ, um ins Feld zu fahren. Ein 49-jähriger Audi-Fahrer aus dem Landkreis Schwandorf konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen und rauschte in den Zuckerrüben-Transporter. Ein hinterherfahrender Zeuge zog damals den tödlich verletzten Pkw-Fahrer aus seinem total beschädigten Fahrzeug. Der schwer unter Schock stehende Lkw-Fahrer musste von einem Krankenwagen in ein Regensburger Krankenhaus eingeliefert werden.

Der Paragraph 222 des Strafgesetzbuches, die fahrlässige Tötung, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Da die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht einen Strafbefehl beantragt hatte, ist davon auszugehen, dass auch bei einem Urteil am 11. September lediglich eine Geldstrafe stehen wird.

So berichtete das Wochenblatt über den Unfall: Link.

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