Landgericht Regensburg
Angeklagter ist polizeibekannt – er forderte seinen Bruder zu einem Messerkampf heraus

10.07.2017 | Stand 13.09.2023, 1:51 Uhr
Verena Bengler

Ein Küchenmesser und ein Schraubenzieher als Tatwaffe – ein 20-jähriger Syrer soll damit auf einen Mann in einer Spielhalle in Bad Abbach eingestochen haben. Nun muss er sich vor dem Landgericht Regensburg verantworten.

BAD ABBACH / REGENSBURG Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten Folgendes zur Last: Am Mittwoch, 27. Januar 2016, soll der junge Syrer um 18.45 Uhr eine Spielhalle in Bad Abbach betreten haben. Nachdem er einige Minuten an einem Automaten gespielt haben soll, verließ er die Spielhalle wieder und begab sich in seine, über der Spielhalle gelegene, Wohnung. Dort soll er zwei Plastiktüten um seine Füße, ein weißes Tuch um seinen Bauch und ein weiteres Tuch um seinen Kopf gebunden und sich einen 6,5 Zentimeter langen Schraubenzieher und ein 16,5 Zentimeter langes Küchenmesser gegriffen haben.

Im Anschluss soll sich der junge Mann wieder in die Spielhalle begeben und einen Mann an einem Spielautomaten angegriffen haben. Er soll abwechselnd mit dem Messer und dem Schraubenzieher auf den Mann eingestochen haben. Dieser erlitt unter anderem stark blutende Verletzungen neben dem Auge, eine Verletzung im Kehlkopfbereich, drei Stichverletzungen an der Stirn beziehungsweise im hinteren Kopfbereich, Schnittwunden und Bisswunden. Nachdem der Geschädigte während der Attacke kurz ohnmächtig geworden war, gelang es ihm, seinen Angreifer schließlich bis zum Eintreffen der Polizei zu Boden drücken.

Der junge Syrer soll an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leiden und daher nicht in der Lage sein, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Er ist des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Am Mittwoch, 2. November, fand der erste Verhandlungstag im Prozess gegen den 20-Jährigen statt. Der Angeklagte machte keine Aussage. Vor Gericht las eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe einen Bericht vor, aus dem hervorging, dass der Syrer im Februar 2015 über die Türkei nach Europa und schließlich bis nach Deutschland kam. Gemeinsam mit seinem Bruder und einem Freund war er zwei Monate lang auf der Flucht. Er erhielt eine Duldung von drei Jahren.

Bruder zu einem Messerkampf herausgefordert

Der Angeklagte gab an, als „Botschafter Syriens“ nach Deutschland gekommen zu sein. Sein Plan war es, persönlich mit dem Präsidenten zu sprechen und so eine Freundschaft zwischen Syrien und Deutschland entstehen zu lassen. Schließlich ist Syrien in Not und brauche Hilfe.

Obwohl er noch nicht einmal zwei Jahre in Deutschland ist, hatte er schon mehrmals Kontakt mit der Polizei – unter anderem wegen mehrerer Schlägereien. Bei diesen Schlägereien dachte er „er sei im Recht und dürfe sein Gegenüber schlagen“.

Bei einer anderen Gelegenheit im April 2015 wollte der Angeklagte einen Gegenstand in einer Tankstelle umtauschen. Als das nicht gelang und auch noch Verständigungsprobleme hinzukamen, randalierte der 20-Jährige in der Tankstelle und zerriss unter anderem die Arbeitskleidung des Angestellten. Er verursachte einen Sachschaden von 100 Euro. Nur ein paar Tage später ging er mit einem Kugelschreiber auf seinen Bruder los, forderte ihn zu einem Messerkampf auf und bedrohte ihn dann mit einer Spiegelscherbe.

An die Tat in Bad Abbach vom 27. Januar kann sich der Angeklagte auch wegen seiner psychischen Erkrankung kaum noch erinnern. Diese wurde bereits vor zwei Jahren in Syrien festgestellt. Der Angeklagte hofft auf eine ambulante Behandlung in Syrien.

Der Angeklagte bestätigte den Bericht. Die Verhandlung geht weiter am Mittwoch, 9. November, um 9 Uhr.

Kelheim