Großer Erfolg
An 1.255 Schulen in Bayern gibt es Jugendsozialarbeit

10.09.2018 | Stand 28.07.2023, 23:51 Uhr
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„Alle jungen Menschen sollen gute Chancen auf ein gelingendes selbstständiges Leben haben, unabhängig von Elternhaus und Herkunft. Mit der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) unterstützen wir deshalb junge Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens aufwachsen. Sie erhalten damit die individuelle Hilfe, die sie brauchen, um sich in die Gesellschaft zu integrieren, in der Schule erfolgreich zu sein und den Übergang in die Arbeitswelt zu meistern“, so Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer.

BAYERN Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein großer Erfolg. Freistaat, Landkreise, kreisfreie Städte und die Träger der freien Jugendhilfe arbeiten eng zusammen. „Dies hat sich in hervorragender Weise bewährt. Im Schulterschluss haben wir die Jugendsozialarbeit an Schulen seit 2002 kontinuierlich weiter ausgebaut. Zwischenzeitlich sind die Fachkräfte der Jugendhilfe an 1.255 Mittel-, Berufs- und Förderschulen, Grund- und Realschulen in ganz Bayern im Einsatz. Das Programm ist mehrfach, jeweils mit hervorragenden Ergebnissen evaluiert“, freut sich die Ministerin. Allein in diesem Jahr stellt der Freistaat dafür über 18 Millionen Euro bereit.

Die Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an die jungen Menschen, die auf individuelle Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe angewiesen sind. Die JaS arbeitet damit gewissermaßen als Außenstelle des Jugendamts an den Schulen. Weitere Informationen zur Jugendsozialarbeit an Schulen finden sich im Internet unter www.stmas.bayern.de.

Ergänzend zur Jugendsozialarbeit an Schulen wird durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Schulsozialarbeit zur verstärkten Umsetzung des Erziehungsauftrags der Schulen eingeführt. Schreyer betonte: „Auf diese Weise wird ein stimmiges System der Unterstützung aller jungen Menschen durch beide Ministerien geschaffen.“ Die Bayerische Staatsregierung setzt damit die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 18. April 2018 um und kommt einer Forderung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach.

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