Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Amtsgericht Regensburg verurteilt Sozialbetrüger zu hohen Geldstrafen

12.10.2018 | Stand 02.08.2023, 16:05 Uhr
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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg am Dienstort Weiden führten dazu, dass in zwei Fällen die Firmeninhaber vom zuständigen Amtsgericht Regensburg zu verschieden hohen Geldstrafen verurteilt wurden.

LANDKREIS SCHWANDORF Im ersten Fall unterließ es ein im Raum Schwandorf ansässiges Ehepaar über einen Zeitraum von über vier Jahren die in ihren Friseursalons Beschäftigten bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden. Eine Vielzahl der Arbeitnehmer erhielt einen geringeren Stundenlohn, als er ihnen nach geltendem Tarifvertrag zustehen würde. Somit wurden Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von circa 10.800 Euro vorenthalten. Die vom Amtsgericht Regensburg verhängte Gesamtgeldstrafe beläuft sich auf 90 Tagessätze zu je 80 Euro.

Im zweiten Fall überführten die Zöllner eine Restaurantbesitzerin aus dem Raum Amberg-Sulzbach, die es über neun Monate hinweg unterließ, die in ihrem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf circa 9.700 Euro. Die vom Amtsgericht Regensburg verhängte Geldstrafe beläuft sich auf 160 Tagessätze zu je 50 Euro.

In beiden Fällen müssen die Beschuldigten zusätzlich die Verfahrenskosten tragen.

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