Gefährlicher Paketinhalt
Amberger Zöllner stellen Faustmesser sicher

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 16:13 Uhr
−Foto: n/a

Vor einigen Tagen wurde am Zollamt Amberg ein Paket aus China zollrechtlich abgefertigt. Da bei der Sendung Unregelmäßigkeiten auftraten, wurde das Paket durch den Beschäftigten eines Logistikunternehmens im Beisein eines Zollbeamten geöffnet.

AMBERGER ZÖLLNER STELLEN FAUSTMESSER SICHER Bei der genaueren Überprüfung stellte der Beamte fest, dass sich neben einer LED-Lampe noch ein weiterer Artikel in dem Paket befand. Dabei handelte es sich um einen verbotenen Gegenstand in Form eines Faustmessers, ein so genannter "Hibben claw". Der Zollbeamte stellte das Messer sicher und leitete gegen den Paketempfänger ein Strafverfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die weitere Sachbearbeitung übernahm das Zollfahndungsamt München mit Dienstort Nürnberg.

"Im Internet kann man sich derartige Messer jederzeit bestellen. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass eine Vielzahl dieser Gegenstände in Deutschland unter das Waffengesetz fallen und die Einfuhr daher verboten ist", so Birgit Lange, Leiterin des Zollamts Amberg.

Schwandorf