Am Samstag, 2. Mai, kontrollierten um 15.35 Uhr Beamte der Polizeiinspektion Wörth an der Donau routinemäßig einen 18-jährigen Rollerfahrer und seinen Sozius.
WÖRTH AN DER DONAU Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass am Roller des 18-Jährigen bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, sodass er zum Führen des Rollers eine Fahrerlaubnis benötigt hätte. Er konnte jedoch nur eine Prüfbescheinigung vorweisen. Dem 18-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt und auf ihn kommt nun eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu.
Regensburg