Wirtschaftsschöffengericht
Albtraum Eigenheim: Bauherrn ausgetrickst und abgezockt?

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 19:34 Uhr

Eine junge Familie soll von einer Regensburger Firma um über 110.000 Euro gebracht worden sein. Die im Grundstücks- und Wohnungswesen tätig gewesene Firma um den ehemaligen Besitzer und einem Angestellten muss sich nun am Donnerstag, 20. September, vor dem Wirtschaftsschöffengericht verantworten. Es stehen noch mehr Anklagen im Raum.

REGENSBURG Nicht wenige träumen von den eigenen vier Wänden. Eine Familie aus dem Landkreis wollte sich den Traum Eigenheim erfüllen und eine Bleibe für die Zukunft schaffen. Doch die beauftragte Firma aus Regensburg, die eigentlich unter anderem für die Errichtung von Gebäuden und die Projektbetreuung zuständig war, soll laut Staatsanwaltschaft alles zunichte gemacht und die dreiköpfige Familie zugleich fast noch in den Ruin getrieben haben. 

Offenbar wurde so der Traum der Familie zum Albtraum – zumindest sieht es die Staatsanwaltschaft so. Die Geschichte sorgte für so viel Präsenz, dass sogar das überregional bekannte Spiegel-TV-Magazin einen Beitrag darüber veröffentlichte. Hier geht's zum Video. 

Der damalige Eigentümer und Vorstand der im Grundstücks- und Wohnungswesen tätigen Firma, Peter H. (Name geändert) und der Angestellte Sebastian L. (Name geändert) müssen sich nun am Donnerstag, 20. September, vor dem Wirtschaftsschöffengericht verantworten. Da die Firma kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin stand, sollen die beiden Urkunden gefälscht und so ihre Auftraggeber um ihr Geld gebracht haben, ohne dafür Gegenleistungen zu erbringen. Drahtzieher soll laut Staatsanwaltschaft der Eigentümer Peter H. gewesen sein.

Bald ist es vier Jahre her, dass die geschädigte Familie von Peter H. und Sebastian L. ausgetrickst worden sein soll. Insgesamt drei Rechnungen habe die Firma erstellt, ohne je eine Leistung erbracht zu haben. Zusammen habe sich die Summe auf etwa 110.000 Euro belaufen. 

Unter dem Vorwand, die zuständige Bank würde zur Unterschriftenkontrolle der Bauherren nochmals die Unterschriften der beiden Eheleute benötigen, habe Sebastian L. die beiden aufgefordert, einen Blanko-Zahlungsabruf für das Darlehen der Bank zu unterschreiben.

Sebastian L. habe dann, unter Druck von Peter H., den Zahlungsabruf eigenständig ausgefüllt und anschließend die Auszahlung in Höhe von rund 110.000 Euro für fingierte Leistungen auf das Konto der Firma veranlasst. Er sei sich durchaus bewusst gewesen, dass die Voraussetzungen über die Auszahlung nicht vorlegen, und die Geschädigten nicht mit der Überweisung einverstanden sein würden. Somit sei den Eheleuten ein erheblicher Schaden entstanden, sagt jetzt die Staatsanwaltschaft. 

Dies ist aber nicht der einzige Fall, über den das Wirtschaftsschöffengericht am Donnerstag entscheiden muss. Die beiden Angeklagten sollen noch eine ähnliche Masche abgezogen haben. In diesem Fall seien die Bauherren aufgrund diverser Baumängel nicht bereit gewesen, den Rechnungsbetrag in Höhe von gut 86.000 Euro zu bezahlen. 

Kurzerhand habe der Angeklagte Sebastian L. das Dokument zur Auszahlung des Darlehens über Betrag, Überweisungsart und Empfängerkonto handschriftlich geändert, sodass die rund 86.000 Euro, anders als ursprünglich eingetragen, an das Konto der Geschädigten, nun an das Bank-Konto der Firma geflossen sei. 

Sebastian L. hat sich daher wegen Urkundenfälschung und der Beihilfe zum Betrug zu verantworten. Peter H. wird unter anderem der Anstiftung zur Urkundenfälschung beschuldigt. Außerdem wird er verdächtigt, die Insolvenz der AG verschleppt und die Bilanzen manipuliert zu haben.  

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