Nach erfolgreicher Erprobungsphase
Agentur für Arbeit und Jobcenter führen neues Verfahren für Bargeld im Notfall ein

08.01.2019 | Stand 01.08.2023, 13:49 Uhr
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Agentur für Arbeit und Jobcenter führen neues Verfahren für Bargeld im Notfall ein

LANDKREIS. Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Sofortzahlungen an. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzt auch die Agentur Traunstein mit allen Geschäftsstellen in den vier Landkreisen und die jeweiligen Jobcenter ab 14. Januar hierfür ein neues Verfahren: Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen. Die Resonanz der Kundinnen und Kunden in den Modellregionen war positiv. Nun wird das Verfahren bundesweit eingesetzt.

Bisher erhielten Kunden das Bargeld an einem Kassenautomaten der Arbeitsagentur oder des Jobcenters vor Ort. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig sind.

Generell gilt: Arbeitslosengeld I und II wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Barauszahlungen betreffen wenige Kunden und machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Für die meisten Kunden ändert sich nichts.

Das Zahlscheinverfahren ist eine diskriminierungsfreie Barzahlung. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zu.

Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich. Damit werden Kundinnen und Kunden auch Fahrtzeiten in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht bei den einlösenden Händlern selbstverständlich nicht.

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