Zivilprozess vor dem Landgericht Traunstein
Agentin contra Traumschiff-Kapitän Sascha Hehn: Angeblich 25000 Euro Provision offen

11.07.2017 | Stand 19.07.2023, 11:17 Uhr
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Gegenstand des Verfahrens ist eine angeblich 2015 von der Klägerin vermittelte Zusammenarbeit für einen 2016 gesendeten Media-Markt-TV-Spot mit dem bekannten Mimen.

TRAUNSTEIN/MÜNCHEN Der „Traumschiff“-Kapitän Sascha Hehn, mit richtigem Namen Alexander Josef Alberto Hehn, erschien am Dienstag zum zweiten Mal persönlich als Beklagter in einem Prozess der Achten Zivilkammer vor dem Landgericht Traunstein mit Richterin Birgit Unterreiner. Die Münchener Agentin Veronika Ebisch fordert auf dem Klageweg von dem 62-jährigen Schauspieler 25 000 Euro nicht an sie bezahlte Provision aus einem Werbevertrag mit dem Elektroriesen Media-Markt. Das Gericht hörte gestern zwei Zeuginnen an, darunter die 45-jährige Lebensgefährtin von Sascha Hehn, der im Landgerichtsbezirk Traunstein wohnt.

Gegenstand des Verfahrens ist eine angeblich 2015 von der Klägerin vermittelte Zusammenarbeit für einen 2016 gesendeten Media-Markt-TV-Spot mit dem bekannten Mimen. Dafür sollte der auch durch die legendäre Fernsehserie „Schwarzwald-Klinik“ als „Dr. Brinkmann“ berühmt gewordene Schauspieler angeblich 160 000 Euro Gage bekommen haben. Ebisch mit Anwalt Dieter Beloch aus München an ihrer Seite will dafür ihre übliche Provision erstreiten.

Sie will Hehn in den 1990-er Jahren diverse TV-Rollen, darunter die des „Dr. Brinkmann“ vermittelt haben. Am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Traunstein schilderte sie, der Media-Markt habe Hehn für eine Kampagne gewinnen wollen. Sie habe den 62-Jährigen zuhause angerufen. Er habe gesagt: „Mach du das bitte für mich.“ Gestern äußerte sich Veronika Ebisch selbst nicht mehr.

Sascha Hehn lieferte bei Prozessauftakt im Januar eine gegensätzliche Version. Er wollte die Verhandlungen ganz allein mit Media-Markt geführt haben. Er betonte, habe nie einen Auftrag erteilt und werde nicht zahlen. Die Klägerin habe über seinen Kopf hinweg verhandelt. Frau Ebisch habe lediglich seine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme vermittelt.

Eine 41-jährige TV-Producerin von der Hirschen Group in Hamburg - die Agentur hatte Media-Markt zu der Zeit als Kunde - schilderte gestern, sie habe den Auftrag bekommen, mit Sascha Hehn Kontakt aufzunehmen. Media-Markt habe Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem Schauspieler gehabt.

Die Zeugin berichtete, sie habe vergeblich einem Management des 62-Jährigen gesucht. Auch via Facebook habe sie nichts erfahren können. Über ein Tonstudio, bei dem Hehn bereits als Synchronsprecher tätig war, habe sie Frau Ebisch als frühere Kontaktmöglichkeit genannt bekommen. Die Zeugin informierte weiter, sie habe die Adresse der Klägerin gegoogelt, sie angerufen und gefragt, ob sie Hehn aktuell unter Vertrag habe.

Das habe Frau Ebisch verneint, aber zugesagt, sie würde mit ihm reden. Außerdem wollte sie den Kontakt zum derzeitigen Management herstellen, erinnerte sich die Zeugin. Mehrere Mails gingen zwischen der 41-Jährigen und der Klägerin hin und her. Veronika Ebisch schrieb schließlich nach Worten der Zeugin, sie habe mit Hehn gesprochen und solle über einen möglichen Auftrag verhandeln. Erst dann nannte die Producerin den Namen des Elektronikunternehmens und genauere Details über den Auftrag, wie sie gestern betonte. Die Agentin habe sie gebeten, ein Angebot bei Media-Markt abzugeben – so die Zeugin gestern.

Die letzte Mail habe ein umfassendes Angebot des Unternehmens über eine Gesamtsumme für den Einsatz Hehns inclusive Agenturprovision enthalten. Frau Ebisch habe geantwortet, sie werde es mit dem Schauspieler diskutieren. Die 41-Jährige ergänzte, am gleichen Abend habe sie mit der Lebensgefährtin des 62-Jährigen telefoniert, die sie beruflich kenne. Bei der Gelegenheit habe sie erstmals direkt mit Hehn gesprochen. Der habe reagiert: „Frau Ebisch ist nicht vertretungsberechtigt. Es ist nur mit mir zu verhandeln.“

Die Zeugin bestätigte einen anschließenden Vertrag direkt zwischen Hehn und dem Unternehmen. In dem Betrag sei keine Agenturprovision eingerechnet gewesen. Als die Klägerin später eine Rechnung schickte, habe die Hirschen Group die Bezahlung abgelehnt. Die vorgebliche Behauptung der Klägerin, Hehn habe mindestens 160 000 Euro von Media-Markt gekriegt, wies die Zeugin gestern als nicht zutreffend zurück: „Es war weniger, wieviel möchte ich nicht sagen – um meinen Kunden zu schützen.“ Richterin am Landgericht Birgit Unterreiner merkte an, das müsse derzeit auch nicht sein. Die Summe werde nur relevant, wenn ein Anspruch der Klägerin bestehe.

Weitere Zeugin war am Dienstag die 45-jährige Freundin des Schauspielers, die für eine Agentur für Regie und Kameraleute im Bereich Werbefilm tätig ist. Sie arbeitet von zuhause aus, teilt sich mit ihrem „Mann“, wie sie Hehn mehrmals bezeichnete, das Büro – „Tisch an Tisch mit dem Telefon dazwischen“. Beim ersten Anruf der Klägerin fand die Zeugin „komisch“: „Seine Stimme war anders, sein Tonfall recht verhalten.“ Danach habe Hehn erklärt, Frau Ebisch sei früher seine Agentin gewesen.

Die Zeugin wusste von einem zweiten Telefonat. Hinterher habe sich der 62-Jährige „empört“ gezeigt: „Er wusste gar nicht, worum es eigentlich geht und hat ihr untersagt, weiter zu verhandeln.“ Bei einem dritten Anruf sei sie wieder im Büro gewesen. Dabei sei es „lauter“ geworden. Sie habe gehört, dass von 20 Prozent Provision die Rede war, so die Freundin des Beklagten.

Die Parteien wiederholten gestern ihre Anträge. Der Anwalt der Klägerin beharrten auf einer Zahlung, Hehns Anwalt beantragte Klageabweisung. Das Gericht wird seine Entscheidung am 11. Mai verkünden. Fragen eines Kamerateams beantwortete der Schauspieler gestern nicht. Er war auch nicht bereit zu einer Stellungnahme zum Ausgang des Verfahrens.

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