Button-Lösung gegen Internet-Abzocker
Abo-Fallen ade: Neues Gesetz soll schützen

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 0:04 Uhr

Abo-Falle ade: Ab 1. August gilt ein neues Gesetz für Käufe bei Online-Händlern. Dank der sogenannten Button-Lösung haben Online-Abzocker künftig wenig Chancen.

DEUTSCHLAND / WELT "Ein Durchbruch, für den wir uns seit Jahren stark gemacht haben", so kommentiert Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern die neue sogenannte Button-Lösung. Sie ist Teil eines Gesetzes, das Verbraucher künftig vor Kostenfallen schützen soll. Die Neuregelungen gelten ab 1. August für alle Käufe bei einem Online-Händler.

Bei jeder Bestellung von Waren oder Dienstleistungen im Internet müssen Unternehmen zukünftig über die wesentlichen Merkmale ihrer Produkte informieren. Anzugeben sind auch die Mindestvertragslaufzeit, der Gesamtpreis und zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten. Die Informationen haben unmittelbar vor der Online-Bestellung zu erfolgen und sind klar und verständlich zu zeigen. Die Schaltfläche (der "Button") zum Absenden der Bestellung muss sich direkt an die Informationen anschließen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Button gut lesbar auf die Kostenpflichtigkeit des Vertrages hinweist, etwa durch die Formulierung "zahlungspflichtig bestellen". "So soll sichergestellt werden, dass Verbraucher über alle vertragsrelevanten Informationen Bescheid wissen", sagt Halm.

Weist das Unternehmen auf dem Button nicht auf die Zahlungsverpflichtung hin, kommt kein Vertrag zustande. Die Beweislast für die Einhaltung der Informationspflichten trägt das Unternehmen. Das neue Gesetz und die Einführung der Button-Lösung sind eine Reaktion auf die zahlreichen Beschwerden zu Kostenfallen im Internet. "Millionen von Verbrauchern sind in den vergangenen Jahren von unseriösen Unternehmen abgezockt worden", so Halm. Die Verbraucherschützerin hofft, dass mit dem neuen Gesetz deutlich weniger Verbraucher in eine Kostenfalle geraten.

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