Corona-Pandemie
Ab 9. Mai – neue Besuchsregelungen in der Goldberg-Klinik

09.05.2020 | Stand 04.08.2023, 14:34 Uhr
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Ab dem 9. Mai sind Besuche in der Goldberg-Klinik wieder möglich. Im Interesse der Patienten und Besucher müssen allerdings die geltenden, gesetzlich vorgegebenen Einschränkungen beachtet werden.

Kelheim. Besucher müssen sich gesund fühlen. In den vorausgegangenen 14 Tagen bis heute darf weder Husten, noch Schnupfen oder Fieber aufgetreten sein. Auch darf CoViD19 noch nicht nachgewiesen worden sein.

Ein Patientenbesuch ist täglich nur im Zeitraum von 15 bis 17 Uhr möglich und sollte maximal 15 Minuten dauern. Pro Patient ist nur ein Besucher pro Tag erlaubt. Die Klinik bittet darum, sich innerhalb der Familie entsprechend abzustimmen. Patienten, die an COVID19 (Corona-Virus-Infektion) oder an einer anderen ansteckenden Infektion erkrankt sind oder bei denen der Verdacht vorliegt, können leider nicht besucht werden. Voraussetzung für jeden Besuch ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen, zum Beispiel Desinfektion der Hände bei Betreten und Verlassen des Hauses, gegebenenfalls auch zusätzlich bei Betreten und Verlassen des Patientenzimmers. Während des gesamten Aufenthalts im Klinikbereich muss eine Mund-Nasen-Maske getragen werden, die Mund und Nase komplett bedeckt. Zudem müssen auch alle Patienten im Zimmer während eines Besuchs eine Mund-Nasen-Maske tragen. Sollte es einem Patienten in dem besuchten Zimmer aus gesundheitlichen Gründen (zum Beispiel Atemnot) nicht möglich sein, einen Mundschutz zu tragen, darf in diesem Zimmer kein Besuch erfolgen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern von den Patienten ist so weit wie möglich einzuhalten. Daraus ergibt sich, dass auch in Mehrbettzimmern stets nur ein Besucher pro Zimmer und nicht pro Patient anwesend sein darf. Jeder Besucher muss sich beim Betreten des Krankenhauses als potenzielle Kontaktperson registrieren lassen. Die Eintragungen ins Besucherformular werden für die Geltungsdauer der zugehörigen Pandemie-Regelung gespeichert, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Unterschrift auf dem Besucherformular erklärt der Besucher sein Einverständnis mit den dargelegten Regelungen.

Dagmar Reich, Geschäftsführerin: „Wir bitten unsere Patienten und Besucher um Verständnis für die durch die Pandemie-Situation bedingten Maßnahmen und sind uns den Belastungen, die sich daraus ergeben, bewusst. Dennoch freuen wir uns sehr, Besucher zumindest in eingeschränkter Form wieder in unserem Haus willkommen zu heißen!“

Kelheim