Vergehen nach dem Waffengesetz
79-Jähriger hatte eine verbotene Schreckschusswaffe im Auto

30.11.2019 | Stand 02.08.2023, 20:35 Uhr
−Foto: n/a

Am Freitagabend, 29. November, wurde auf der Bundesstraße B303 an der Abzweigung nach Dietersgrün ein Pkw aus dem Kulmbacher Zulassungsbereich durch eine gemischte Streife der GPI Selb (Landespolizei Bayern und Bundespolizei Hof) angehalten und kontrolliert.

SCHIRNDING/LANDKREIS WUNSIEDEL Hierbei wurde bei der anschließenden Durchsuchung des Pkw in einem Fußraumfach hinter dem Fahrersitz eine mit Kartuschenmunition geladene Schreckschusspistole ohne entsprechende erforderliche Kennzeichnung aufgefunden. Der 79-jährige Fahrer und Besitzer der Waffe, der zudem nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, wurde nach der Beschlagnahme der Pistole wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz angezeigt.

Schwandorf