Späte Einsicht kommt teuer
61-Jähriger kann eintägige Erzwingungshaft abwenden

08.12.2020 | Stand 21.07.2023, 2:52 Uhr
−Foto: n/a

Durch die Zahlung einer ausstehenden Geldbuße zuzüglich der angefallenen Verfahrenskosten konnte am Freitagabend, 4. Dezember, ein 61-Jähriger in Regensburg eine eintägige Erzwingungshaft abwenden.

Regensburg. Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte den 61-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz am Hauptbahnhof Regensburg und stellte dabei eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Regensburg fest. Weil der Mann beharrlich ein Bußgeld der Stadt Regensburg in Höhe von 15 Euro nicht bezahlt hatte, ordnete das Amtsgericht eine Erzwingungshaft von einem Tag an.

Vor die Wahl gestellt, zog es der Gesuchte jetzt doch vor, das noch offene Bußgeld in Höhe von 15 Euro und die mittlerweile angefallenen Verfahrenskosten in Höhe von 56,50 Euro zu bezahlen. Damit blieb der 61-Jährige auf freiem Fuß.

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