Vorfall in Postbauer-Heng:
45-Jähriger bedrohte Familie - unter Umständen muss er die Kosten des Polizeieinsatzes zahlen

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 18:32 Uhr
−Foto: n/a

Für einen umfassenden Polizei- und Rettungseinsatz hatte in den Abendstunden des Sonntags, 15. April, der Anruf eines 45-jährigen Familienvaters bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberpfalz in Regensburg gesorgt. Dabei hatte der Mann angedroht, mit einer Schusswaffe Angehörige zu töten. Nun hat die Polizei weitere Informationen bekanntgegeben.

POSTBAUER-HENG/LANDKREIS NEUMARKT Vor dem Hintergrund des Anrufen, zu dem dann noch Schussabgaben des 45-Jährigen auf seinem in der Gemeinde Postbauer-Heng gelegenen Anwesens kamen, wurde ein Polizeieinsatz eingeleitet, in den auch Spezialeinsatzkräfte aus Nürnberg, die Verhandlungsgruppe des Polizeipräsidiums Oberpfalz, Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr eingebunden waren.

Gegen 0.30 Uhr gab der Mann auf. Die bei ihm im Haus befindlichen Familienangehörigen konnten völlig unversehrt das Haus verlassen. Der 45-Jährige wurde vorläufig festgenommen und zur PI Neumarkt verbracht. Da nach einer ersten rechtlichen Bewertung durch das Fachkommissariat der KPI Regensburg und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth jedoch keine Straftaten erkennbar waren, die einen Haftantrag gerechtfertigt hätten, wurde er in den Nachmittagsstunden des Montags, 16. April,  entlassen. Dies nachdem noch eine medizinische Begutachtung erfolgt war.

Die ursprünglich von der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg geführten Ermittlungen gingen an die PI Neumarkt über und sind noch nicht abgeschlossen. Ob auf den 45-Jährigen strafrechtliche Konsequenzen, zum Beispiel wegen Vortäuschens einer Straftat zukommen, wird die zuständige Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nach Zusendung des Ermittlungsvorgangs entscheiden.

Keine Geiselnahme, sondern Bedrohungslage

Erklärend ist anzuführen, dass das Handeln des Familienvaters von vornherein nicht als Geiselnahme, wie es in diversen Veröffentlichungen thematisiert wurde, anzusehen ist, sondern als Bedrohungslage, die zum Zeitpunkt des Einsatzbeginnes nicht näher zu verifizieren war. Aufgrund des jetzt vorliegenden Alkoholergebnisses stand der 45-Jährige zum Zeitpunkt des Tatgeschehens erheblich unter Alkoholeinfluss.

Wer trägt die Einsatzkosten?

Ob der Mann den von ihm verursachten Einsatz bezahlen muss, damit befasst sich mittlerweile auch das Polizeipräsidium Oberpfalz. Dafür gibt es diverse Vorgaben abseits der für die Strafverfolgung entstehenden Kosten und Gebühren.

Seit dem Jahr 2003 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten des Einsatzes dem Veranlasser in Rechnung zu stellen, wenn es sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschalarmierungen bzw. eine vorgetäuschte Gefahr oder Straftat handelt. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings eine mögliche Schuldunfähigkeit des Anlassgebers, zum Beispiel aufgrund der Dimensionierung seiner Alkoholisierung. Trifft dies nicht zu, so können zum Beispiel die Einsatzstunden der Polizeibeamten und hier hinzuzurechnende entstandene Auslagen dem Anlassgeber in Rechnung gestellt werden, sofern dies der Billigkeit nicht widerspricht.

Abzuwarten ist derzeit die strafrechtliche Wertung und daraus resultierende Konsequenzen für den 45-Jährigen. Erst dann wird man sich mit einer möglichen Kostenaufrechnung befassen.

Regensburg