Haftbefehl und Hausverbot
43-jährige Frau stellt sich versehentlich der Bundespolizei

03.01.2019 | Stand 01.08.2023, 12:59 Uhr
−Foto: n/a

Am Silvesternachmittag, 31. Dezember, erschien am Bundespolizeirevier Regensburg eine 43-jährige Frau, um sich nach der Dauer ihres bestehenden Hausverbotes bei einem am Hauptbahnhof ansässigen Lebensmitteldiscounters zu erkundigen.

REGENSBURG Der freundliche Bundespolizist kam der Bitte gerne nach. Zur Überraschung beider stellte er allerdings einen aktuellen Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg fest. Wegen Diebstahls hatte sie das Gericht zu 250 Euro Strafe zuzüglich 152 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Ersatzweise drohten der Verurteilten jetzt 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Dem Beamten gegenüber erklärte die Frau glaubhaft, zwar von dem Urteil gewusst, aber nie eine Zahlungsaufforderung erhalten zu haben. Vermutlich deshalb, weil sie bis vor kurzem ohne festen Wohnsitz war. Nach telefonischer Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin, die die 43-Jährige auch selbst befragte, wurde die Gesuchte schließlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Zuvor musste sie allerdings den Erhalt der Zahlungsaufforderung der Geldstrafe schriftlich bestätigen. Sollte sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, tritt der Haftbefehl erneut in Kraft. Schließlich wurde die Frau auch noch über die Dauer des Hausverbotes in Kenntnis gesetzt. Es besteht auf Lebenszeit.

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