4.000 Euro statt JVA
38-Jähriger und dessen Freundin können Haftbefehl abwenden

23.01.2018 | Stand 24.07.2023, 19:55 Uhr
−Foto: n/a

Gegen einen 38-Jährigen aus Obernzell und dessen Freundin lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vor.

OBERNZELL Der Vollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung sollte am Dienstag, 23. Januar, vollzogen werden. Beide hatten ihre Geldstrafe nach der Verurteilung nicht bezahlt und hätten daher eine längere Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen.

Als die Polizeibeamten die Beiden festnehmen wollten, entschieden sie sich doch dafür den noch ausstehenden Betrag von circa 4.000 Euro zu bezahlen.

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