Erwischt
37-Jähriger kann Geldstrafe nicht zahlen und landet im Knast

11.07.2017 | Stand 03.08.2023, 17:03 Uhr
−Foto: n/a

Ein 37-jähriger Deutscher ohne festen Wohnsitz geriet am frühen Dienstagmorgen, 21. Februar, in das Fahndungsnetz der Bundespolizei.

REGENSBURG Beamte der Bundespolizei kontrollierten den aus Nordrhein-Westfalen stammenden Mann in der Bahnhofshalle am Hauptbahnhof Regensburg. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nach dem Mann fahnden ließ. Das Amtsgericht Neumarkt in der Oberpfalz hatte den Gesuchten im Dezember 2016 wegen Beihilfe zum besonders schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe von 450 Euro zuzüglich 70 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Da der Verurteilte nicht gewillt war, die Geldstrafe zu begleichen, hatte die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen angeordnet. Da der 37-Jährige bei seiner Festnahme nicht in der Lage war durch Zahlung der Geldstrafe die Haft abzuwenden, lieferten ihn die Bundespolizisten zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.

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