Wer ein so genanntes Elektroschock-Gerät mit sich führt, verstößt gegen das Waffengesetz, so geschehen am Donnerstagnachmittag, 6. April, in Schwarzenbach am Wald.
SCHWARZENBACH AM WALD Hier fanden Nailaer Polizeibeamte im Rucksack eines 33-jährigen Frankenwäldlers ein selbiges Elektroschock-Gerät mit dem vielsagenden Namen "Flashlight". Das kombinierte "Taschenlampen-Elektroschock-Gerät" in der Farbe schwarz wurde daraufhin von den Beamten einbehalten und sichergestellt. Eine Anzeige nach dem Waffengesetz ist nun die bittere Pille für den 33jährigen.
Schwandorf