Statistik
33 Fälle pro 100.000 Einwohner – Zahl der Einbrüche im Jahr 2019 stark gesunken

03.05.2020 | Stand 21.07.2023, 12:12 Uhr
−Foto: n/a

Laut einer Auswertung des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) konnten 2019 in Bayern 1.456 Einbrüche mittels spezieller Sicherungstechnik verhindert werden. Dazu kommen 289 verhinderte Einbrüche aufgrund aufmerksamer Bürger, die bei verdächtigen Beobachtungen sofort reagiert und beispielsweise die Polizei verständigt hatten. Dadurch konnte die Polizei 56 Einbrecher noch am Tatort oder in Tatortnähe festnehmen.

Bayern. Das Risiko, Opfer eines Wohnungseinbruchs zu werden, sank im vergangenen Jahr in Bayern auf (2018: 40), der mit Abstand niedrigste Wert bundesweit. Auch wenn es Einbrecher derzeit aufgrund der Ausgangsbeschränkung und des hohen Entdeckungsrisikos ohnehin deutlich schwerer haben: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann setzt alles daran, den positiven Trend weiter zu festigen. „Neben hoher Polizeipräsenz und konsequenten Kontrollen sind wir auch auf unsere Bürgerinnen und Bürger angewiesen“, erklärte Herrmann. Er appellierte: „Investieren Sie in den Schutz der eigenen vier Wände und melden Sie verdächtige Personen möglichst schnell der Polizei, gerne über die 110.“

Das BLKA schätzt, dass die tatsächliche Zahl der verhinderten Einbrüche deutlich höher liegt, da nicht alle Fälle gemeldet werden und sich viele Täter aufgrund der vorhandenen Sicherungstechnik erst gar nicht ans Objekt herantrauen. „Spezielle Fensterverriegelungen und Türsicherungen sind eine günstige und wirkungsvolle Möglichkeit, die eigene Wohnung zu schützen“, lautet der Rat des Innenministers. „Unsere Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bieten für jedermann eine kostenlose und kompetente Beratung an, auch zu Hause.“ Außerdem gebe es umfangreiche Fördermöglichkeiten für den technischen Einbruchschutz. Die Förderung erfolge über Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Weitere Informationen zur Statistik über verhinderte Einbrüche 2019 in Bayern können der beiliegenden Auswertung des Bayerischen Landeskriminalamts entnommen werden.____________________________

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