Aufgriff des Zolls
259 unversteuerte Flaschen Branntwein auf der A3 sichergestellt

05.06.2018 | Stand 29.07.2023, 9:14 Uhr
−Foto: n/a

Über 250 Flaschen Branntwein fand die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg am Freitagvormittag, 1. Juni, in einem Kleintransporter aus Osteuropa.

NÜRNBERG Bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A3 Regensburg-Würzburg überprüften die Beamten auf dem Parkplatz Klosterblick das Fahrzeug. Auf Befragen nach mitgebrachten Waren zeigte der Fahrer eine Rechnung mit alkoholischen Getränken und weiteren Lebensmitteln vor. Bei der anschließenden Kontrolle der Ladefläche wurden 259 Flaschen mit insgesamt 140 Litern Branntwein verschiedener Sorten festgestellt. Einen Versteuerungsnachweis konnte der 54-Jährige nicht vorlegen. Da bei dieser Menge ein privater Charakter der Einfuhr nicht mehr unterstellt werden konnte, wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet. Durch den Aufgriff wurde ein Steuerschaden in Höhe von knapp 600 Euro verhindert.

Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (zum Beispiel Branntwein, Tabak, Bier) und Energieerzeugnisse, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für entsprechende Waren sind daher auch bei Reisen in der EU bestimmte Vorschriften und Mengen zu beachten. Weitergehende Informationen finden die Reisenden unter www.zoll.de. Antworten auf alle Fragen rund um die Reise bietet außerdem die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt sie keine Internetverbindung und ist daher für den Urlaub im Ausland bestens geeignet.

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