Strafanzeige
25-Jähriger stürzt mit seinem Fahrrad – er hatte 1,2 Promille

13.08.2018 | Stand 02.08.2023, 23:47 Uhr
−Foto: n/a

Weil ein 25-jähriger Inder betrunken mit dem Fahrrad stürzte, erwartet ihn nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Biker war am frühen Samstagmorgen, 11. August, im Auslauf der Nibelungenbrücke zu Sturz gekommen. Glück im Unglück, er zog sich dabei höchstens leichte Verletzungen zu.

REGENSBURG Der ebenfalls verständigte Rettungsdienst wurde an der Unfallstelle nicht mehr benötigt. Der Radler hatte eine Atemalkoholkonzentration von knapp 1,2 Promille. Diesen Vorfall nimmt die Polizeiinspektion Regensburg Nord gerade auch im Hinblick auf die in gut einer Woche beginnende Herbstdult zum Anlass, auf die bestehende Strafbarkeit auch von Fahrradfahrern bei übermäßigen Alkoholgenuss hinzuweisen. Ein Fahrradfahrer wird nach gängiger Rechtsprechung ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig angesehen. Nicht nur eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr ist die Folge, das Verhalten wird auch von der zuständigen Führerscheinstelle untersucht und kann sich nachhaltig auf eine bestehende Fahrerlaubnis auswirken. Fahrradfahrer, deren Alkoholisierung unter diesem Wert liegt, die jedoch Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder gar einem Sturz aufweisen, sind relativ fahruntüchtig und machen sich auf gleiche Weise strafbar. Im Zweifelsfall sollte immer gelten: Don’t drink and drive.

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