Prozess in Regensburg
25-Jährige verurteilt – fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes an ihrem Vater

03.02.2021 | Stand 13.09.2023, 6:55 Uhr
−Foto: n/a

Seit Donnerstag, 14. Januar, musste sich eine 25-Jährige vor dem Landgericht Regensburg wegen versuchten Mordes an ihrem Vater verantworten. Am Mittwoch, 3. Februar, fiel das Urteil.

Regensburg. Am letzten Prozesstag am Mittwoch, 3. Februar, trugen die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers vor. Der Staatsanwalt sah den „Sachverhalt bestätigt“ und betonte zunächst, welche Entwicklungen Drogenkonsum zur Folge haben könne. Die Angeklagte habe ihren Vater in Tötungsabsicht angegriffen und verletzt. Die Verletzung sei geeignet gewesen, das Leben des Vaters zu gefährden – es sei Glück gewesen, dass keine konkrete Lebensgefahr bestand. Der Staatsanwalt sieht „keine Zweifel am Geständnis“ der Angeklagten, die sich noch am Tattag bei der Polizei geständig zeigte.

Die junge Frau sei zwar in ihrem Zustand – drogeninduzierte Psychose, Vorstellungen sexueller Übergriffe durch den Vater und Verfolgungsängste – nur eingeschränkt in der Lage gewesen, das Unrecht einzusehen. Sie habe aber die Arg- und Wehrlosigkeit ihres Vaters ausgenutzt. Aus diesem Grund plädierte die Staatsanwaltschaft dafür, die 25-Jährige wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten zu verurteilen und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen.

Der Verteidiger der Angeklagten sagte zunächst, dass das „Verfahren geprägt von Aufklärung“ gewesen sei. Der Drogenkonsum seiner Mandantin habe sich seit April 2020 wieder manifestiert, hinzu gekommen seien Wahrnehmungen sexueller Übergriffe durch den Vater und so sei es zum Versuch eines „Ehrenmordes“ an jenem Feiertag im Mai gekommen. Die Angeklagte sei „in der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit beschränkt“ gewesen, doch ein Versuch, so der Verteidiger, „spielt sich im Kopf des Täters ab“. Zugunsten der 25-Jährigen spreche das „von Reue getragene“ Geständnis und dass keine konkrete Lebensgefahr entstand. Die Verteidigung plädierte dafür, die Angeklagte wegen versuchten Mordes aus Heimtücke und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten zu verurteilen und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen.

Nach den Plädoyers hatte die Angeklagte das letzte Wort. Die junge Frau bedankte sich bei allen Beteiligten „für die Zeit und Mühe“ und den „Versuch, nachzuvollziehen“, wie es letztendlich zur angeklagten Tat kam. All die Jahre sei ihr nicht klar gewesen, dass sie Hilfe bräuchte, so die Angeklagte. Und mit der Entscheidung des Gerichts sei sie „zufrieden“, schloss die 25-Jährige ihre kurze Erklärung, noch bevor das Urteil verkündet wurde.

Dieses verkündete das Gericht schließlich am Mittwochnachmittag. Die Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, eine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt wurde angeordnet. Die Angeklagte nahm das Urteil regungslos auf. Der Richter machte deutlich, dass ein „unkontrollierter, nicht medizinisch begleiteter Missbrauch von Cannabis“ zu Schäden führe könne und „nicht auf die leichte Schulter zu nehmen“ sei. Die Angeklagte habe sich mit einem Joint „Mut angeraucht“, um sich nach eigenen Angaben „zu pushen“. Die Verletzung, die sie ihrem Vater zugeführt habe, sei „ganz erheblich abstrakt gefährlich“ gewesen, nur wenige Zentimeter weiter und das Opfer hätte sterben können. Der versuchte Mord habe das Merkmal der Heimtücke, denn die Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Vaters ausgenutzt, der „nichtsahnend auf dem Sofa lag“. Wichtig war es der Kammer auch, klarzustellen, dass die sexuellen Signale des Vaters gegenüber der Tochter „keinen Anker in der Realität“ hatten und „nur im Kopf der Angeklagten“ stattfanden. Im Gegenteil, die Eltern hätten die Tochter immer unterstützt.

Für die Angeklagte habe sehr stark gesprochen, dass sie geständig war. Auch die Verteidigungsstrategie „ging in diese Richtung“, der Verteidiger habe „klug und vernünftig agiert“, so der Richter. Die Tat sei wohl auf den Hang der Angeklagten zurückzuführen, Rauschmittel zu konsumieren. Der Richter ermutigte die Angeklagte dazu, die Chance der Therapie zu ergreifen, auch wenn es „ab und zu frustrierend“ werden könne. Die Angeklagte akzeptierte das Urteil und verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Regensburg