Pfeffersprayattacke
20-Jähriger zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

08.07.2017 | Stand 30.07.2023, 6:17 Uhr
−Foto: n/a

Jugendkammer verurteilt Massinger wegen gefährlicher Körperverletzung.

MASSING Acht Monate auf Bewährung erhielt ein 20-jährigen Massinger wegen gefährlicher Körperverletzung  Die von ihm ins Spiel gebrachten „Mühldorfer Türken”, die mit einer Pfefferspray-Attacke vier junge Männer aus dem Landkreis verletzt haben sollten, nahm die kleine Jugendkammer beim Landgericht Landshut einem 20-Jährigen  aus Massing nicht ab. Er handelte sich wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen eine Bewährungsstrafe von acht Monaten ein.

Die von Staatsanwältin Dr. Maria Limmer vertretene Anklage warf dem Rottaler vor, in den frühen Morgenstunden des 25. Januar dieses Jahres auf dem Parkplatz einer Eggenfeldener Disco die Tür eines Autos, in dem vier Discobesucher zur Heimfahrt Platz genommen hatten, aufgerissen und sie Insassen mit Pfefferspray attackiert zu haben. Alle Insassen erlitten erhebliche Schmerzen, der Fahrer aus Wittibreut musste sogar mit Infusionen versorgt werden.

Vor der Jugendkammer bestritt der 20-Jährige die Attacke, räumte allerdings ein, dass es zuvor in der Disco eine Rempelei und ein Handgemenge mit dem Wittibreuter gegeben habe. Da hätten sich dann die Türsteher eingeschaltet und die Beteiligten samt ihren Begleitern aus der Disco verwiesen. „Danach war alles geklärt, ich wollte aber auf dem Parkplatz mit der anderen Gruppe noch einmal reden und alles bereinigen”, so der 20-Jährige. 

Just als er zu ihrem Auto hingegangen sei, sei ein anderer Wagen - besetzt mit Türken aus Mühldorf - aufgetaucht und habe angehalten. Einer der Insassen sei ausgestiegen, habe die Autotür des Wittibreuters aufgerissen und gesprüht. „Ich war so nahe dran, dass ich auch noch was abbekommen habe. Ich bin deshalb mit meinen Freunden zu unserem Auto zurück und schleunigst weggefahren”, berichtete der Massinger. 

Etwa zwei Wochen später sei er dem Wittibreuter und einem seiner damaligen Begleiter erneut begegnet. „Da habe ich sie gefragt, warum sie mich angezeigt haben. Sie wüssten doch, dass ich nicht gesprüht habe. Und das haben sie mir dann auch bestätigt und sich herausgeredet, dass sie mich nicht angezeigt hätten”, zeigte sich der Massinger darüber verwundert, dass er nun auf der Anklagebank sitze. 

Das damals verletzte Quartett bestätigte allerdings unisono, dass die Pfefferspray-Attacke von dem 20-Jährigen gekommen sei. Auch die spätere „Aussprache” hatten sie anders in Erinnerung: Da habe er auf sie eingeredet, ob man die ganze „Sache” nicht einfach vergessen könne.

Für Staatsanwältin Dr. Limmer bestanden keine Zweifel, dass der 20-Jährige für die Pfefferspray-Attacke verantwortlich war und sie forderte für gefährliche Körperverletzung in vier Fällen eine Bewährungsstrafe von acht Monaten, wobei sie die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht beantragte, nachdem die laut Jugendgerichtshilfe bei dem Angeklagten keinerlei Reifeverzögerungen vorgelegen hätten. Verteidiger Wilhelm Michalke dagegen beantragte Freispruch. Er verwies darauf, dass sich die Verletzten auf Nachfragen in Widersprüche verwickelt hätten und monierte, dass gegen die türkischen Autoinsassen nie Ermittlungen geführt worden seien.

Die Jugendkammer entsprach - auch was die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht anging - dem Antrag der Staatsanwältin und setzte einen Betrag von 2.000 Euro als Bewährungsauflage fest, der an den Bund Naturschutz geht. Dass sich gleich alle vier verletzten Insassen bei der Identifizierung des Sprayers geirrt hätten, sei ausgeschlossen, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler. Dem 20-Jährigen nehme man auch nicht ab, dass er aus lauter „Harmoniebedürfnis” noch einmal das Gespräch mit dem Kontrahenten aus der Disco gesucht habe.

Gegen ihn spreche auch, dass er den Schauplatz noch vor dem Eintreffen der Polizei fluchtartig verlassen habe, während die nach seiner Version verantwortlichen Mühldorfer Türken noch vor Ort gewesen seien.

Rottal-Inn