
Sonntagnachmittag wollte eine 18-jährige Schwandorferin unbedingt Strafanzeige wegen Beleidigung gegen ihren 20-jährigen Ex-Freund erstatten.
SCHWANDORF Bei der Sichtung ihres Mobiltelefons, das sie wegen der über Chat geschriebenen Beleidigung als Beweismittel vorlegte, stellte sich heraus, dass sich die junge Dame keineswegs besser verhielt. Sie antwortete ihrem aus dem östlichen Landkreis stammenden Ex mit den gleichen Ausdrücken. So erntete sie umgehend dasselbe Strafverfahren.
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