Auf dem Geiersthaler Fest wurde ein 16-Jähriger nach Festende beobachtet, als er vor dem Festzelt mit einem Butterflymesser herumfuchtelte, ohne dass er dabei andere gefährdete oder bedrohte.
GEIERSTHAL Durch den Sicherheitsdienst wurde ihm das Messer abgenommen und die Polizei verständigt. Durch die Beamten wurde das Messer beschlagnahmt. Der junge Mann muss sich in zweifacher Hinsicht nach dem Waffengesetz verantworten. Waffen dürfen bei Veranstaltungen nicht mitgeführt werden und ein solches Messer gilt als eine verbotene Waffe nach dem Waffengesetz.
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