Strafbar nach Jugendstrafrecht
14-jähriger Ladendieb

09.07.2017 | Stand 29.07.2023, 19:32 Uhr
−Foto: n/a

Mit 14 greift das Jugendstrafrecht. Ein junger Ladendieb hätte das Feuerzeug, das er klaute, wohl besser im Geschäft gelassen.

BAD REICHENHALL Am späten Samstagnachmittag, 17. Januar, fielen einer Verkäuferin eines Textil-Discounters in der Innsbrucker Straße drei junge Burschen auf, welche sich bei den Haushaltsartikeln umher trieben.

Plötzlich schob einer der Drei ein Feuerzeug in seine Hosentasche und begab sich in Richtung Ausgang. Hier konnte der 14-jährige Jugendliche festgehalten und zur Rede gestellt werden.

Nachdem Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall den Vorfall aufnahmen, wurde der Jugendliche Schüler auf die Dienststelle mitgenommen und zur Sache vernommen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahls.

Berchtesgadener Land