Nach einem schier ewigen Verhandslungmarathon
Urteile: Die Tresorknacker müssen lange hinter Gitter

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 21:13 Uhr

Nach über einem Jahr Gerichtsverhandlung werden Bekim B. und seine Bande aus dem Verkehr gezogen.

ERDING/LANDSHUT Einen – zumindest vorläufigen – Schlussstrich hat die 6. Strafkammer des Landgerichts Landshut am gestriegn Mittwoch mit den Urteilen gegen die Erdinger Tresorknacker-Bande gezogen. Sie verhängte Freiheitsstrafen von insgesamt knapp 20 Jahren gegen das Trio auf der Anklagebank.

Für siebeneinhalb Jahre schickte sie den 40-jährigen Café-Betreiber Bekim B. (Bild o.) aus Erding hinter Gitter. Für sechs Fälle des schweren Bandendiebstahls, einen versuchten schweren Bandendiebstahl sowie Sachbeschädigung. Gegen den 40-jährigen Lagerarbeiter Vilson G. aus Erding verhängte die Kammer sechs Jahre und drei Monate. Fünf Jahre und sechs Monate muss der 37-jährige Netzwerktechniker Agron G. als Hallbergmoos absitzen. Gemeinsame Tatmerkmale: schwerer Bandendiebstahl und Sachbeschädigung.

Die ursprüngliche Anklage hatte der insgesamt elfköpfigen Bande - wie mehrfach berichtet - insgesamt 50 zum Teil spektakuläre Einbrüche in Firmengebäude, Schulen, Gaststätten und Privatwohnungen in den Regionen Erding, Freising, Ebersberg, Landshut und München vorgeworfen. Bevorzugte Objekte der Begierde: Tresore. Die Beute war auf rund 450.000 Euro, der angerichtete Sachschaden auf 200.000 Euro taxiert worden.

Nach einjähriger Prozessdauer mit 36 Verhandlungstagen reduzierte sich die Anklage auf sechs Banden- und einen „einfachen“ Diebstahl: Die Beute: rund 135.000, der Sachschaden: etwa 24.000 Euro.

Was das Strafmaß anging, entsprach die Kammer weitgehend den Anträgen von Staatsanwalt Klaus Kurtz. Lediglich bei Bekim B. blieb sie um neun Monate darunter. Für die Insider waren die harten Strafen keine Überraschung, zumal die an allen Prozesstagen laufenden Sicherheitsvorkehrungen – Bekim B. wurde stets durch SEK-Personal nach Landshut gebracht – zur Urteilsverkündung noch verstärkt worden war. Ein Großaufgebot von Polizeikräften sicherte das Justizgebäude.

Der Grund dafür war, dass schon nach wenigen Wochen Prozessdauer die Kunde von möglichen Befreiungsaktionen die Runde gemacht hatte. Das Urteil nahm das Trio mit Kopfschütteln, die Begründung sichtlich amüsiert auf. Lediglich Vilson G. verlieh nach Verhandlungsschluss seiner alles andere als druckreifen Meinung über die deutsche Justiz Ausdruck.

In der Urteilsbegründung stellte Vorsitzender Richter Robert Mader fest, dass die Kammer – wie schon der Staatsanwalt – zur Überzeugung gelangt sei, dass sich rund ein Dutzend damaliger Stammgäste des Erdinger Cafés – die meisten von ihnen arbeitslos – zu einer Bande zusammengeschlossen und die Einbrüche ausbaldowert hätten. In erster Linie habe sie von Kurierfahrern Tipps bekommen, wo etwas zu holen sei. In wechselnder Besetzung seien die Coups dann gelandet worden. Die Verteidiger hatten deutlich niedrigere Haftstrafen gefordert und hatten vor allem den Banden charakter der Taten in Zweifel gezogen.

In zwei teilweise parallel geführten Prozessen war im vergangenen Jahr vor verschiedenen Strafkammern des Landgerichts gegen sieben weitere Bandenmitglieder verhandelt worden. Gegen sie wurdenFreiheitsstrafen von insgesamt 20 Jahren verhängt worden.

Erding