Kfz-Zulassung war nur vorgetäuscht
Kein Führerschein, Auto nicht versichert

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 18:57 Uhr
−Foto: n/a

BMW-Fahrer (46) aus Norddeutschland hatte noch nie einen Führerschein besessen

MARKTL Über soviel Unverfrorenheit staunten die Beamten der Burghauser Schleierfahndung nicht schlecht. Der 46-jährige Fahrer eines BMW aus Norddeutschland fuhr völlig unbeschwert durch die Lande, ohne je einen Führerschein besessen zu haben.

Ist das für sich alleine schon ein Unding, kam es noch dicker: Für das Auto bestand nämlich keine Haftpflichtversicherung.

Behördlicherseits hatte man hier schon reagiert, denn der Pkw war eigentlich schon vom Landkreis Rostock zwangsentstempelt worden. „Not“ macht zwar erfinderisch, ist aber in diesem Fall keine wirklich nachahmenswerte Alternative.

Um eine ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen, hatte der 46-Jährige die auf dem Kfz-Kennzeichen angebrachten Plaketten sorgfältig mitsamt dem Blech aus einem anderen Nummernschild ausgeschnitten und aufgeklebt.

Den Fahrer erwartet nun ein ganzes Potpourri an Anzeigen: Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vergehen gegen Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie ein Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung.

Selbstverständlich unterbanden die Polizeibeamten die Weiterfahrt, denn so ein Verkehrsteilnehmer ist ein potentielles Risiko für andere. Ein von diesem Fahrer verschuldeter Unfall kann sich schnell zum massiven Ärgernis für die weiteren Beteiligten entwickeln.

Eine Versicherung haftet hier nicht und ob sich der Schaden privatrechtlich einfordern lässt, hängt von der Zahlungsfähigkeit des Verursachers ab. Ist sie nicht gegeben, bleibt nur noch eine entsprechende Antragstellung bei der Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Berlin. Diese wird von den deutschen Haftpflichtversicherern getragen und reguliert - bei Vorliegen ganz bestimmter Voraussetzungen - Sach- und Personenschäden, die durch den Gebrauch eines Kfz oder Anhängers verursacht wurden.

Altötting