Meldepflichtige Schleimkrankheit
Bewässerung von Kartoffeln aus der Naab und einem Teilabschnitts der Schwarzach verboten

17.12.2020 | Stand 20.07.2023, 21:10 Uhr
−Foto: n/a

Eine Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) regelt die Bewässerung von Kartoffeln und anderen Wirtspflanzen (zum Beispiel Tomaten) in Bezug auf die meldepflichtige Schleimkrankheit verursacht durch das Bakterium Ralstonia solanacearum.

Schwarzhofen. Die Allgemeinverfügung tritt am 25. Dezember in Kraft und untersagt eine Bewässerung von so genannten Wirtspflanzen mit Wasser aus der Naab und der Schwarzach zwischen der Einmündung in die Naab und der Ortschaft Meischendorf. Die Bekanntgabe erfolgt jetzt während der Winterruhe, um den Betroffenen rechtzeitig Planungssicherheit zu geben. In den Jahren, in welchen keine Kartoffeln, sondern andere Kulturen in der Fruchtfolge auf Kartoffelanbauflächen stehen, dürfen diese bewässert werden. Auch sogenanntes Uferfiltrat, aus gebohrten Brunnen in der Nähe der kontaminierten Gewässer, kann bedenkenlos verwendet werden, da das Bakterium im Boden haften bleibt.

Das Bakterium ist für Mensch und Tier nicht gefährlich und auch nicht infektiös, löst aber bei seinem Hauptwirt Kartoffeln die so genannte Schleimkrankheit aus. Es handelt sich um eine Quarantänekrankheit, die innerhalb der EU meldepflichtig ist. Die Meldepflicht ermöglicht die gezielte Bekämpfung der Krankheit und soll eine weitere Verschleppung und Ausbreitung verhindern. Das Bakterium infiziert das Gefäßbündelsystem der Pflanze, mit welchem sie Wasser aufnimmt, und verstopft dessen Leitbahnen. Es kommt zum Verwelken der Staude. An den Knollen ist die Krankheit meist nicht zu entdecken. Bei schwerem Befall weist der Gefäßbündelring einer infizierten Knolle eine matschige sowie durch die enthaltenen Bakterien etwas schleimige Konsistenz auf. Daher der Name Schleimkrankheit.

Die genaue Ursache für die Kontamination der Naab und des betroffenen Abschnitts der Schwarzach konnte bis jetzt nicht geklärt werden. Bekannt geworden ist die Kontamination im Zuge einer von der LfL durchgeführten Routinekontrolle von Kartoffeln. An diesen wurde die Schleimkrankheit festgestellt. Als mögliche Ursache des Befalls kam die erfolgte Beregnung aus der Naab in Frage und hat sich bei umfangreichen Probenahmen bestätigt. Die LfL hat im Abstand von zwei bis drei Kilometern auf der gesamten Länge der 98 Flusskilometer Wasserproben aus der Naab entnommen und eine über die gesamte Länge bestehende Kontamination mit dem krankheitsauslösenden Bakterium Ralstonia solanacearum festgestellt. Da kein größerer Kartoffelverarbeitungsbetrieb sein Klärwasser in die Naab einleitet, war diese bis zum entsprechenden Zeitpunkt als unverdächtig eingestuft. Die Schwarzach hingegen wird bereits seit 2002 regelmäßig von der LfL unterhalb von Neunburg vorm Wald beprobt, weil ein großer Kartoffelverarbeitungsbetrieb in Neunburg vorm Wald ansässig ist. Die Proben waren immer negativ, d.h. frei von dem Bakterium, auch im Jahr 2020 waren die entnommenen Wasserproben bis zur Ortschaft Altendorf negativ. Ab Altendorf bis zur Einmündung in die Naab waren die Proben jetzt positiv. Für die Allgemeinverfügung wurde ein Sicherheitsbereich von zwei Kilometern bis zur Ortschaft Meischendorf vorsorglich für belastet erklärt. Alle von der Allgemeinverfügung betroffenen Gemeinden und Behörden wurden aktiv von der LfL im Vorfeld informiert.

In Bayern bestehen bereits sieben weitere derartige Bewässerungsverbote und diese zum Teil schon sehr lange. Die Verbote verhindern, dass die Krankheit durch die Beregnung aus den Gewässern in die Kartoffeln eingeschleppt wird. Die Allgemeinverfügungen mit allen Informationen zu den betroffenen Gewässern und den erlaubten bzw. verbotenen Maßnahmen findet man auf der Homepage der LfL, dazu der Link im Anhang. Ähnliche Allgemeinverfügungen bestehen auch in anderen Mitgliedstaaten der EU.

Ursache für die Kontamination eines Gewässers sind nach jetzigem Kenntnisstand immer befallene Kartoffeln. Diese müssen in Zeiten der Globalisierung nicht unbedingt aus Bayern kommen, sondern können aus anderen Bundesländern, EU-Staaten oder den zur Einfuhr von Kartoffeln nach Deutschland berechtigten Drittländern stammen. Unbemerkt latent befallene Kartoffeln können bei einer Firma zur Herstellung von Produkten aus Kartoffeln, beispielsweise Kloßteig, Chips oder Pommes, verarbeitet werden. Die Bakterien können hier unbemerkt über das Abwasser der Kläranlage des Betriebs in ein Gewässer gelangen. Es kann aber auch ein Gewässer aufgrund von Hochwasser im Frühjahr mit dem Erreger kontaminiert werden. Die Ursache wäre hier das Überlaufen des Gewässers in einen benachbart stehenden und infizierten Kartoffelbestand. Von dieser Fläche kann das ins Gewässer zurücklaufende Wasser eine Kontamination bewirken. Das Bakterium ist wärmeliebend. Das Temperaturoptimum liegt bei 28 Grad Celsius, weshalb es in unseren Breitengraden nur in den Sommermonaten in Gewässern nachgewiesen werden kann. Da das Bakterium einen sehr großen Wirtspflanzenkreis hat, kann es viele Wildkräuter, die an Gewässerrändern wachsen, im Sommer infizieren und in diesen den Winter überdauern. Die LfL konnte das Bakterium bereits im Bittersüßen und im Schwarzen Nachtschatten, der Gemeinen Brennnessel, dem Drüsigen Springkraut, dem Dreiteiligen Zweizahn, der Geflügelten Braunwurz und dem Ufer-Wolfstrapp nachweisen. Die infizierten Wildpflanzen geben das Bakterium über die Wurzeln, welche ins Wasser hängen (vor allem Bittersüßer Nachtschatten) oder im überschwemmten Uferbereich wurzeln, dauerhaft wieder ins Gewässer ab. Versuche, welche in England durchgeführt wurden, Gewässer durch die Entfernung der Ufervegetation wieder von dem Bakterium Ralstonia solanacearum zu befreien, waren erfolglos.

Schwandorf