Coronavirus
Quarantäne-Haushalte sollen ihren Abfall nicht mehr trennen

01.04.2020 | Stand 03.08.2023, 14:20 Uhr
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Das Umweltbundesamt hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Umweltministerium aktuell Kriterien für den Umgang mit Abfällen aus Privathaushalten, in denen infizierte Personen leben, festgelegt.

Schwandorf. Neben Restmüll müssen auch Verpackungsabfälle (gelber Sack/gelbe Tonne Wertstoffhof), Altpapier und Biomüll ausschließlich über die Restmülltonne entsorgt werden Sämtliche dieser Abfälle müssen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Einzelgegenstände wie Taschentücher dürfen nicht lose in Abfalltonnen geworfen werden. Abfallsäcke müssen durch Verknoten oder Zubinden verschlossen werden. Spitze und scharfe Gegenstände müssen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. Müllsäcke müssen möglichst sicher verstaut werden, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.

Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle dürfen nicht über den Wertstoffhof/Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen gesammelt werden und können nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt verwertet/entsorgt werden.

Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung.

Schwandorf