Natur
Die Stadt Weiden bittet, überhängenden Bewuchs auf Verkehrswegen zu schneiden

12.03.2019 | Stand 03.08.2023, 12:51 Uhr
−Foto: n/a

Bei Streckenkontrollen des Weidener Verkehrswegenetzes, etwa der Straßen, Geh- und Radwege, durch das Tiefbauamt, Abteilung Bauhof/Gärtnerei, wird vermehrt festgestellt, dass der Bewuchs der angrenzenden Grundstücke in die Verkehrswege ragt.

WEIDEN Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht bittet die Stadtverwaltung, über die Grundstücksgrenzen hinausragenden Bewuchs (unter anderem. Äste und Zweige) insbesondere im Sicherheitsraum der Verkehrswege bis auf eine lichte Höhe von 4,50 m über Fahrbahnen und 2,50 m über Geh- bzw. Radwegen zurückzuschneiden. Das Grüngut kann zurzeit nur an den beiden Wertstoffhöfen in Weiden West und Ost angeliefert werden. Ab 18.03.2019 stehen hierfür auch wieder Grüngutcontainer zur Verfügung. Durch den überhängenden Bewuchs werden die Wege teilweise derart eingeengt, dass eine Gefährdung der Fußgänger und Rad-fahrer nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Beschädigung von Fahrzeugen kann es auch zu Haftungsansprüchen kommen.

„Bitte unterstützen Sie die Stadt in dieser Sache!“ Für Rückfragen zum Thema steht das Tiefbauamt, Abteilung Bauhof/Gärtnerei, unter den Telefonnummern 0961/ 39019-12 oder 0961/ 39019-14 gerne zur Verfügung.

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