78 Standorte
Die Grüngutsammlung im Landkreis Neustadt an der Waldnaab beginnt am 20. März

11.03.2019 | Stand 21.07.2023, 15:59 Uhr
−Foto: n/a

Die Erfassung der Gartenabfälle über die Container und Sammelplätze in den Gemeinden des Landkreises Neustadt an der Waldnaab beginnt offiziell am 20. März 2019. Bis voraussichtlich Mitte November können dann Äste, Laub, Sträucher und Rasenschnitt gebracht werden. Wer für die Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhält, darf nur sperrige Gartenabfälle einwerfen!

LANDKREIS NEUSTADT AN DER WALDNAAB Ab Montag, 18. Märt, wird mit der Aufstellung der Grüngutcontainer angefangen. Bis spätestens zum Mittwoch, 20. März, werden im Landkreis alle 78 Container aufgestellt sein. Sobald die Grüngutcontainer an den bekannten Standplätzen bereit stehen, kann mit der Befüllung begonnen werden.

Aus den Gartenabfällen der warmen Jahreszeit stellen Kompostwerke Qualitätsgütekompost her. Kunststoffbeutel, Kehricht, Sägemehl dürfen nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern. Schließlich soll der ausgereifte Kompost in Pflanzungen Verwendung finden.

Nur wer die volle Abfallgebühr bezahlt, kann neben der Biotonne auch die Gartenabfallcontainer im vollen Umfang nutzen und sämtliche Gartenabfälle einwerfen. Wer dagegen wegen Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhält, darf in die Gartenabfallcontainer lediglich sperrigen Gartenabfall wie zum Beispiel holzigen Astschnitt einwerfen. Einen Anspruch auf den reduzierten Gebührensatz hat nur, wer Laub, Hecken- und Grasschnitt vollständig selbst kompostiert. Dies wird auch 2019 wieder überprüft werden. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt. Größere Äste sind nur zerkleinert in die Sammelcontainer zu geben, um das ganze Volumen der Behälter nutzen zu können.

Schwandorf