„Rettet die Bienen!“
Die Stadt Weiden informiert – keine Wahlbenachrichtigung und keine Briefwahl beim Volksbegehren

30.01.2019 | Stand 01.08.2023, 16:58 Uhr
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In der Zeit vom 31. Januar bis zum 13. Februar findet in Bayern das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ mit der Kurzbezeichnung „Rettet die Bienen!“ statt. Anders als bei Wahlen erhalten die Stimmberechtigten keine individuelle Benachrichtigung mit genauen Informationen über die Eintragungsmöglichkeiten.

WEIDEN Auch existiert eine schriftliche Eintragungsmöglichkeit nach Art der Briefwahl bei Volksbegehren nicht. Im Unterschied zu allgemeinen Wahlen und Abstimmungen haben die Eintragungswilligen bei Volksbegehren dafür aber binnen 14 Tagen Zeit, sich zu beteiligen.

In Weiden sind Eintragungen im Neuen Rathaus, Zimmer-Nummer 0.42 (Erdgeschoss), gegen Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes zu folgenden Öffnungszeiten möglich:

Donnerstag, 31.Janura, von 8 bis 17.30 Uhr

Freitag, 1. Februar, 8 bis 13 Uhr

Montag, 4. Februar, 8. bis 16.30 Uhr

Dienstag, 5. Februar, 8 bis 16.30 Uhr

Mittwoch, 6. Februar, 8 bis 16.30 Uhr

Donnerstag, Februar, 8 bis 17.30 Uhr

Freitag, 8. Februar, 8 bis 13 Uhr

Sonntag, 10. Februar, 9 bis 12 Uhr

Montag, 11. Februar, 8 bis 20 Uhr

Dienstag, 12. Februar, 8 bis 16.30 Uhr

Mittwoch, 13. Februar, 8 bis 16.30 Uhr

Darüber hinaus können sich Stimmberechtigte mit einem Eintragungsschein in einem beliebigen Eintragungsraum innerhalb Bayerns eintragen oder bei Krankheit oder Behinderung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen, sofern der Eintragungsraum während der gesamten Zeitspanne aufgrund der Erkrankung oder Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Stimmberechtige, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten einen Eintragungsschein voraussetzungslos. Ein entsprechender Antragsvordruck ist auf der Homepage der Stadtverwaltung unter www.weiden.de – Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ (rechter Seitenrand) abrufbar. Dort finden Interessierte auch einen Link zu einem Fragen- und Antwortenkatalog des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zum Ablauf des Volksbegehrens und zu den Möglichkeiten einer Eintragung vor.

Schwandorf