Die Stadt informiert
Erweiterte Öffnungszeiten in Amberg für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“

25.01.2019 | Stand 01.08.2023, 14:45 Uhr
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Bürgerinnen und Bürger, die das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“, besser bekannt als „Rettet die Bienen!“, unterstützen wollen, haben sich im Zeitraum vom 31. Januar bis 13. Februar 2019 in die amtlichen Eintragungslisten einzutragen. Stimmberechtigt ist, wer spätestens am 13. Februar das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 13. November 2018 seine Hauptwohnung in Bayern hat.

AMBERG Unterstützen innerhalb der genannten 14 Tage zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern das Volksbegehren mit ihrer Eintragung – das entspricht etwa 950.000 Bürgerinnen und Bürgern –, wird dieses dem Landtag zugeleitet. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.

Zur Eintragung in die amtliche Liste der Stadt Amberg ist nur zugelassen, wer entweder in das Wählerverzeichnis der Stadt Amberg eingetragen ist oder einen Eintragungsschein von seiner bayerischen Wohnsitzgemeinde vorlegen kann. Die stimmberechtigten Ambergerinnen und Amberger werden im städtischen Wählerverzeichnis geführt.

Damit jeder stimmberechtigten Person ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung am Volksbegehren gegeben wird, bietet das Einwohneramt der Stadt Amberg ausschließlich für den Eintragungszeitraum vom 31. Januar bis zum 13. Februar erweiterte Öffnungszeiten an. So sind die Räume am Hallplatz 4 in dieser Zeit am Montag, Dienstag und Mittwoch durchgehend von 7.30 bis 16 Uhr, am Donnerstag durchgehend von 7.30 bis 17 Uhr und am Freitag durchgehend von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet. Überlange Öffnungszeiten bestehen am Donnerstag, 7. Februar, von 17 bis 20 Uhr und am Mittwoch, 13. Februar, von 16 bis 20 Uhr.

Außerdem gibt es eine zusätzliche Eintragungsmöglichkeit am Wochenende, und zwar am Samstag, 9. Februar, von 9 bis 12 Uhr. Die Eintragung hat persönlich gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu erfolgen. Bei Volksbegehren besteht keine Möglichkeit, sich brieflich zu erklären. Auch werden an die Stimmberechtigten keine Wahlbenachrichtigungen versandt. Weitere Informationen können einem Aushang am Rathaus oder dem Internet unter www.amberg.de entnommen werden.

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