Wasserabgabesatzung
Bescheide wurden verschickt – Dietldorfer müssen für Aktivkohleanlage mitbezahlen

27.11.2018 | Stand 31.07.2023, 16:18 Uhr
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Alle Dietldorfer, die ihr Trinkwasser nicht vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Vils-Naab-Gruppe bekommen, müssen sich an den Kosten für den derzeit laufenden Bau der Aktivkohleanlage für die Wasserversorgung Burglengenfeld beteiligen. Sie haben auch entsprechende Bescheide von den Stadtwerken erhalten.

BURGLENGENFELD Bei der Bürgerversammlung in Dietldorf war die Frage aufgetaucht, ob die Grundstückseigentümer in Dieltdorf auch einen Beitragsbescheid für die derzeit im Bau befindliche Aktivkohleanlage erhalten. „Diese Frage ist zu bejahen, die Dietldorfer erhalten also auch Beitragsbescheide“, informieren die Stadtwerke in einer Pressemitteilung, die Bürgermeister Thomas Gesche auf der Versammlung angekündigt hatte.

Rechtliche Grundlage ist demnach die Wasserabgabesatzung der Stadtwerke Burglengenfeld. In Paragraph 1 der Satzung heißt es, dass in Burglengenfeld eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung für das Gebiet der Stadt Burglengenfeld betrieben wird – ausschließlich der von der Vils-Naab-Gruppe mit Wasser versorgten Ortsteile.

Aufgrund dieser Bestimmung gehört Dietldorf zur Wasserversorgung Burglengenfeld. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Wasserversorgung Dietldorf tatsächlich nicht mit dem Leitungsnetz und den anderen Einrichtungen der übrigen Wasserversorgung verbunden ist. Hier liegt vielmehr eine sogenannte Einrichtungseinheit vor. Dies bedeutet, dass im Bereich der gesamten Wasserversorgung, damit also auch in Dietldorf, die gleichen Gebühren und Beiträge zu bezahlen sind, und zwar auch dann, wenn die technisch getrennte Anlage in Dietldorf aktuell aus der Aktivkohleanlage keinen Vorteil ziehen kann.

Der größere Vorteil dieser rechtlichen Konstellation liegt sicherlich bei den Bürgern von Dietldorf. Denn alle Kosten, die in Dietldorf anfallen, müssen auch von den anderen Wasserabnehmern der Wasserversorgung Burglengenfeld mit getragen werden. „Gäbe des dieses Rechtskonstrukt der Einrichtungseinheit nicht, wären die Wassergebühren in Dietldorf seit Jahrzehnten höher, als sie jetzt sind“, teilen die Stadtwerke mit.

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