Ab 21. März
Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab startet die Grüngutsammlung

09.03.2018 | Stand 21.07.2023, 7:32 Uhr
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Die Erfassung der Gartenabfälle über die Container und Sammelplätze in den Gemeinden beginnt offiziell am 21. März 2018. Bis Mitte November können Äste, Laub, Sträucher und Rasenschnitt gebracht werden. Wer für die Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhält, darf nur größere holzige Äste einwerfen!

LANDKREIS NEUSTADT AN DER WALDNAAB Ab Montag, 19. März, wird mit der Aufstellung der Grüngutcontainer begonnen. Bis spätestens zum Mittwoch, den 21. März werden im Landkreis alle 99 Container aufgestellt worden sein. Sobald die Grüngutcontainer an den bekannten Standplätzen bereit stehen kann mit der Befüllung begonnen werden. Aus den Gartenabfällen der warmen Jahreszeit wird in den Kompostwerken Qualitätsgütekompost hergestellt. Kunststoffbeutel, Kehricht, Sägemehl dürfen nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern, schließlich soll der ausgereifte Kompost in Pflanzungen Verwendung finden.

Das Landratsamt weist wieder darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühren erhalten, lediglich holzigen Astschnitt einwerfen dürfen. Nur wer Laub und Grasschnitt vollständig selbst kompostiert, hat Anspruch auf den reduzierten Gebührensatz. Dies wird 2018 wieder überprüft werden. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt. Bei Fragen zur Grüngutsammlung und Kompostierung gibt Peter Hägler, Bürgertelefon (09602) 793530 gerne Auskunft.

Schwandorf